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Lexikon

Ehegatte als Erbe

Der Begriff "Ehegatte als Erbe" beschreibt die rechtliche Situation, in der der Ehepartner oder die Ehepartnerin eines verstorbenen Menschen als Erbe eingesetzt wird. Gemäß dem deutschen Erbrecht hat der überlebende Ehegatte ein besonderes Erbrecht, das als gesetzliches Erbrecht bezeichnet wird.

Gemäß § 1931 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erbt der überlebende Ehegatte neben den gesetzlichen Erben des Verstorbenen, wie beispielsweise den Kindern, Eltern oder Geschwistern. Dabei steht dem Ehegatten ein sogenannter Zugewinnausgleichsanspruch zu, der den ehelichen Vermögenszuwachs berücksichtigt.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Ehegatte als Erbe in unterschiedlichen Konstellationen auftreten kann. Zum einen, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat und somit die gesetzliche Erbfolge greift. Hierbei erbt der Ehegatte neben den gesetzlichen Erben einen erheblichen Teil des Nachlasses.

Zum anderen kann der Erblasser in einem Testament oder Erbvertrag den Ehepartner als Alleinerben bestimmen. In diesem Fall erbt der überlebende Ehegatte das gesamte Vermögen des Verstorbenen und schließt andere gesetzliche Erben wie die Kinder oder Eltern komplett aus.

Darüber hinaus kann der Erblasser auch durch ein sogenanntes Berliner Testament den Ehepartner als Vorerben einsetzen. Hierbei erbt der überlebende Ehegatte zwar zunächst den gesamten Nachlass, doch nach dessen Tod geht das Erbe an die gemeinsamen Kinder über.

Die Festlegung des Ehegatten als Erbe bietet verschiedene Vor- und Nachteile. Einerseits ermöglicht sie dem überlebenden Ehegatten, das gemeinsame Vermögen zu erhalten und finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Andererseits kann es zu Streitigkeiten mit anderen gesetzlichen Erben kommen, die durch die bevorzugte Stellung des Ehepartners erheblich beeinträchtigt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Begriff "Ehegatte als Erbe" die rechtliche Position des überlebenden Ehepartners nach dem Tod des anderen Ehepartners beschreibt. Es handelt sich um einen besonderen Status, der dem Ehegatten bestimmte erbrechtliche Ansprüche gewährt und je nach individueller Situation Vor- und Nachteile mit sich bringen kann.

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