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Lexikon

EGMR

EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) ist ein internationales Tribunal, das über Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wacht. Der EGMR wurde 1959 in Straßburg gegründet und besteht aus Richtern aus den 47 Mitgliedstaaten des Europarates. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Einhaltung der Menschenrechte in den Vertragsstaaten sicherzustellen und über Beschwerden von Einzelpersonen und Organisationen zu entscheiden.

Der EGMR hat die Befugnis, über Fälle zu entscheiden, die Individuen oder Gruppen betreffen, die behaupten, dass ihre grundlegenden Menschenrechte durch einen Vertragsstaat verletzt wurden. Hierbei behandelt er eine breite Palette von Themen wie Meinungsfreiheit, Diskriminierung, Folter, unfaire Gerichtsverfahren und das Recht auf Leben. Seine Entscheidungen sind für die Mitgliedstaaten bindend und dienen als wichtige Präzedenzfälle in Bezug auf die Auslegung der EMRK.

Der EGMR ist auch für die Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit und Integrität des Gerichtshofs verantwortlich. Er stellt sicher, dass die in der Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten geschützt werden und dass die Entscheidungen fair, rechtzeitig und rechtskräftig sind.

Eine wichtige Funktion des EGMR ist die individuelle Beschwerde. Einzelpersonen und Gruppen haben das Recht, direkt Beschwerde beim Gerichtshof einzureichen, nachdem sie alle innerstaatlichen Rechtsmittel erschöpft haben. Der EGMR prüft die Beschwerden und entscheidet, ob sie zulässig sind und ob in der Sache selbst eine Verletzung der EMRK vorliegt.

Der EGMR hat eine entscheidende Rolle bei der Überwachung der Menschenrechte in den Mitgliedstaaten des Europarates. Seine Arbeit trägt zur Förderung und Wahrung der Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten in Europa bei. Der Gerichtshof spielt auch eine wichtige Rolle bei der Sensibilisierung für die Menschenrechte und trägt zur Entwicklung einer Menschenrechtskultur bei.

Insgesamt ist der EGMR ein unverzichtbares internationales Tribunal, das dazu beiträgt, die Menschenrechte in Europa zu schützen und sicherzustellen, dass Vertragsstaaten ihre Verpflichtungen aus der EMRK erfüllen. Seine Entscheidungen haben erheblichen Einfluss auf die Rechte und Freiheiten der Einzelpersonen und tragen zur Weiterentwicklung des Menschenrechtsschutzes bei.

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