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Lexikon

Deviation Clause (D/C)

Die Begriffsdefinition "Abweichungsklausel (A/K)" beschreibt eine vertragliche Regelung, die in Abkommen, wie beispielsweise zwischen Unternehmen oder Vertragsparteien, vorhanden ist. Die Abweichungsklausel hat das primäre Ziel, bestimmte Bedingungen oder Regelungen zu flexibilisieren und ermöglicht den Parteien eine Abweichung von bereits getroffenen Vereinbarungen unter bestimmten Umständen. Sie gilt als rechtliche Absicherung für den Fall, dass sich nach Vertragsabschluss unvorhergesehene Umstände ergeben, die eine Änderung oder Anpassung bestimmter Vertragsbedingungen erfordern.

Die Abweichungsklausel kommt insbesondere in Verträgen mit langer Laufzeit, wie beispielsweise bei Unternehmenskooperationen oder Leistungsvereinbarungen, zum Einsatz. Sie bietet den Vertragsparteien die Möglichkeit, in dynamischen Marktverhältnissen oder bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie Währungsschwankungen, Naturkatastrophen oder Änderungen von staatlichen Vorschriften, flexibel auf neue Gegebenheiten zu reagieren. Durch die Einbeziehung einer Abweichungsklausel können Vertragsparteien auf eine mögliche Vertragsauflösung verzichten und stattdessen eine Neuregelung oder Anpassung der Vertragsbedingungen vornehmen.

Diese Klausel gewährleistet somit eine gewisse Vertragsflexibilität und ermöglicht den Parteien eine nachträgliche Anpassung, ohne dass der Vertrag aufgelöst und neu verhandelt werden muss. Die genaue Ausgestaltung der Abweichungsklausel ist dabei von hoher Bedeutung und erfordert eine präzise Formulierung.

In der Praxis kann eine Abweichungsklausel beispielsweise vorsehen, dass Änderungen nur mit beidseitigem Einverständnis der Vertragsparteien vorgenommen werden dürfen. Alternativ kann auch die Vorgabe einer Konsultation oder eines Schlichtungsverfahrens für Vertragsanpassungen festgelegt werden. Es liegt im Interesse der Parteien, die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Abweichungsklausel klar zu regeln, um Konflikte und Unsicherheiten zu vermeiden.

Für Unternehmen, die internationale Geschäftsbeziehungen unterhalten, ist eine gut ausformulierte Abweichungsklausel von besonderer Bedeutung. Sie ermöglicht es ihnen, auf sich verändernde wirtschaftliche oder politische Rahmenbedingungen angemessen zu reagieren und ihre Vertragsbeziehungen anzupassen, ohne dabei die Sicherheit und Verbindlichkeit der Verträge in Frage zu stellen.

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