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Lexikon

Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG)

Das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) ist ein bedeutendes deutsches Gesetz, das die rechtlichen Bestimmungen für den sogenannten Bundesfreiwilligendienst regelt. Der Bundesfreiwilligendienst ist ein soziales Bildungs- und Orientierungsjahr für Personen jeden Alters, die sich freiwillig in verschiedenen gemeinwohlorientierten Bereichen engagieren möchten.

Das BFDG wurde am 28. April 2011 verabschiedet und trat am 1. Juli 2011 in Kraft. Es löste damit das Zivildienstgesetz ab und schuf eine neue rechtliche Grundlage für den freiwilligen Dienst in Deutschland. Das Gesetz definiert die verschiedenen Formen des Bundesfreiwilligendienstes, die Dauer des Dienstes, die Rechte und Pflichten der Teilnehmer sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen.

Der Bundesfreiwilligendienst kann von Menschen jeden Alters, sowohl von Schülern als auch von Erwachsenen, durchgeführt werden. Das BFDG ermöglicht es Teilnehmern, ihre persönlichen Fähigkeiten und Kompetenzen weiterzuentwickeln, neue Erfahrungen zu sammeln und sich aktiv für das Gemeinwohl einzusetzen. Der Dienst kann beispielsweise in sozialen Einrichtungen, im Umwelt- und Naturschutz, im Sport oder in der Kultur absolviert werden.

Das BFDG legt die Rahmenbedingungen für den Bundesfreiwilligendienst fest, einschließlich der Dauer des Dienstes, des Urlaubsanspruchs, des Versicherungsschutzes und der finanziellen Unterstützung für die Teilnehmer. Gemäß dem Gesetz erhalten die Teilnehmer eine angemessene Taschengeldzahlung sowie Sozialversicherungsleistungen, um ihre materielle Existenz während des Dienstes zu sichern.

Das Bundesfreiwilligendienstgesetz hat dazu beigetragen, das freiwillige Engagement in Deutschland zu fördern und einen bedeutenden sozialen Mehrwert für die Gesellschaft zu schaffen. Es bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, sich persönlich weiterzuentwickeln, neue Kompetenzen zu erwerben und wertvolle Erfahrungen zu sammeln, die auch im beruflichen Kontext von Vorteil sein können.

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