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Lexikon

Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (BAT)

Der Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (BAT) ist eine bedeutende Vereinbarung, die die Arbeitsbedingungen für Angestellte im öffentlichen Dienst in Deutschland regelt. Dieser Tarifvertrag wird von der Verhandlungsgemeinschaft deutscher Arbeitgeberverbände für den öffentlichen Dienst (VKA) und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ausgehandelt und bestimmt die maßgeblichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Angestellten in diesem Sektor.

Der BAT wurde erstmals im Jahr 1961 eingeführt und seitdem mehrfach überarbeitet und angepasst. Er ist auf Bundesangestellte anwendbar, die in den einzelnen Bundesländern, sowie bei verschiedenen öffentlichen Einrichtungen wie Bundesbehörden und kommunalen Verwaltungen tätig sind. Ziel des BAT ist es, gerechte Arbeitsbedingungen, angemessene Vergütung und soziale Absicherung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu gewährleisten.

Die Bestimmungen des BAT umfassen eine Vielzahl von Aspekten wie Lohn- und Gehaltsstrukturen, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Zulagen, Sonderzahlungen, Eingruppierung der Beschäftigten sowie Regelungen für Sonderfälle wie Mutterschaftsurlaub und Krankheitsfall. Der BAT legt zudem Leistungszulagen, Tarifverträge und weitere Vergütungsmodalitäten fest. Er stellt sicher, dass die Beschäftigten angemessene Einkommen erhalten und faire Arbeitsbedingungen genießen können.

Die Einhaltung des BAT wird von den Arbeitgebern und Gewerkschaften gleichermaßen überwacht. In Fällen von Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten gibt es spezielle Schlichtungsstellen, die bei der Lösung von Arbeitskonflikten helfen sollen. Der BAT spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung fairer Arbeitspraktiken im öffentlichen Dienst und trägt zur Verhinderung von Ausbeutung und Diskriminierung von Angestellten bei.

Insgesamt stellt der Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (BAT) einen wichtigen Baustein des deutschen Arbeitsrechts dar und gewährleistet gerechte Arbeitsbedingungen und angemessene Vergütung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Durch seine klaren und transparenten Regelungen schafft er eine stabile Grundlage für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Angestellten im öffentlichen Sektor.

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