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Lexikon

bürgerlich-rechtliche Gesellschaft

Die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft oder "GbR" ist eine gewinnorientierte Unternehmensform, bei der zwei oder mehr Personen einen Vertrag abschließen, um gemeinsam ein Unternehmen zu betreiben. Im deutschen Rechtssystem wird die GbR als eine Form der Personengesellschaft anerkannt und ist in den §§ 705-740 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

Eine GbR wird durch einen Gesellschaftsvertrag gegründet, in dem die Rechte und Pflichten der Gesellschafter festgelegt sind. Jeder Gesellschafter beteiligt sich an der GbR mit seinem Vermögen, seiner Arbeitskraft oder anderen Ressourcen. Die Gewinne und Verluste werden gemäß den im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Regeln auf die Gesellschafter aufgeteilt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Gesellschafter auch persönlich unbeschränkt und solidarisch für die Verbindlichkeiten der GbR haften.

Die GbR bietet den Vorteil, dass sie einfach zu gründen ist und keine Mindestkapitalanforderungen hat. Zudem ermöglicht sie den Gesellschaftern, ihre unternehmerischen Aktivitäten gemeinsam zu gestalten und Entscheidungen im Einvernehmen zu treffen. Die GbR ist besonders attraktiv für kleine Unternehmen, Start-ups oder professionelle Kooperationsprojekte, da sie Flexibilität und einfache Organisation bietet.

Allerdings gibt es auch einige Nachteile, die bei der Gründung einer GbR berücksichtigt werden sollten. Da die Gesellschafter persönlich haften, besteht ein erhöhtes Risiko für den Verlust des persönlichen Vermögens. Zudem erfordert die GbR eine hohe Vertrauensbasis zwischen den Gesellschaftern, da jede Entscheidung von allen Beteiligten einstimmig getroffen werden muss.

Insgesamt kann die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft eine attraktive Option für Personen sein, die gemeinsam ein Unternehmen gründen möchten, insbesondere wenn Flexibilität, einfache Organisation und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit im Vordergrund stehen.

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