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Lexikon

bösgläubiger Erwerb

Definition: Bösgläubiger Erwerb

Der bösgläubige Erwerb ist ein rechtlicher Begriff, der sich auf den Erwerb eines Gegenstands oder Rechts bezieht, bei dem der Erwerber wissentlich oder grob fahrlässig handelt und in Kenntnis oder zumindest in fahrlässiger Unkenntnis eines Rechtsmangels oder einer rechtlichen Unwirksamkeit des betreffenden Gegenstands oder Rechts agiert. Im deutschen Rechtssystem hat der bösgläubige Erwerb erhebliche rechtliche Konsequenzen, insbesondere im Bereich der Kaufverträge und des Grundstücksrechts.

Im Allgemeinen gibt es zwei Formen des bösgläubigen Erwerbs: den vorsätzlichen und den grob fahrlässigen Erwerb. Der vorsätzliche Erwerb liegt vor, wenn der Erwerber von dem Rechtsmangel oder der rechtlichen Unwirksamkeit des Gegenstands oder Rechts Kenntnis hatte und dennoch den Erwerb vollzogen hat. Der grob fahrlässige Erwerb hingegen liegt vor, wenn der Erwerber fahrlässig nicht danach gefragt hat, ob ein Rechtsmangel oder eine rechtliche Unwirksamkeit vorliegt, obwohl ihm dies zumutbar gewesen wäre.

Die Rechtsfolgen des bösgläubigen Erwerbs sind für den Erwerber und den ursprünglichen Rechtsinhaber unterschiedlich. Insbesondere kann der ursprüngliche Rechtsinhaber die Herausgabe des erworbenen Gegenstands oder Rechts verlangen, falls er noch Eigentümer oder Gläubiger des betreffenden Gegenstands oder Rechts ist. Zudem kann der ursprüngliche Rechtsinhaber unter bestimmten Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen. Darüber hinaus kann der Erwerber Ansprüche gegenüber Vorbesitzern oder Zwischenerwerbern geltend machen, sofern diese die Rechtsmängel kannten und dennoch den Erwerb abgeschlossen haben.

Insbesondere bei der Analyse von Kaufverträgen oder Grundstücksgeschäften ist es für Investoren und Anleger von großer Bedeutung, den Begriff des bösgläubigen Erwerbs zu verstehen. Da ein bösgläubiger Erwerb schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben kann, ist es ratsam, vor jedem Erwerb sorgfältig zu prüfen, ob der betreffende Gegenstand oder das betreffende Recht frei von Rechtsmängeln ist. Nur so kann das Risiko von Rechtsansprüchen und daraus resultierenden finanziellen Verlusten minimiert werden.

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