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Lexikon

Approbation

Die Approbation bezeichnet die feierliche Verleihung der staatlichen Erlaubnis zur Ausübung eines ärztlichen Berufs. Diese Zulassung ist in Deutschland ein essentieller Schritt für Personen, die als Ärzte tätig sein möchten.

Um die Approbation zu erlangen, müssen angehende Ärzte eine umfangreiche Ausbildung absolvieren und die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erfolgreich nachweisen. Die Grundlage dafür bildet das Medizinstudium, das in der Regel an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule absolviert wird.

Das Medizinstudium umfasst ein breites Spektrum an theoretischem Wissen und praktischen Fertigkeiten, die angehende Ärzte auf ihren späteren Beruf vorbereiten. Dazu gehören unter anderem die Anatomie des menschlichen Körpers, Krankheitslehre, Untersuchungsmethoden, medizinische Diagnostik und Therapien.

Nach erfolgreichem Abschluss des Medizinstudiums müssen angehende Ärzte eine praktische Ausbildung, das sogenannte Praktische Jahr, absolvieren. Während dieser Zeit arbeiten sie unter Aufsicht erfahrener Ärzte in verschiedenen medizinischen Fachbereichen, um praktische Erfahrungen zu sammeln und ihre Fähigkeiten weiter zu entwickeln.

Um die Approbation beantragen zu können, müssen angehende Ärzte ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und eine staatliche Prüfung, das sogenannte Staatsexamen, bestehen. Diese Prüfung wird von den zuständigen Landesprüfungsämtern abgenommen und umfasst sowohl einen schriftlichen als auch einen mündlichen Teil.

Die Approbation selbst wird von den jeweiligen Landesbehörden erteilt, nachdem alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden und die persönliche Eignung des Antragstellers geprüft wurde. Mit der Approbation erhalten Ärzte die offizielle Erlaubnis, eigenverantwortlich medizinisch tätig zu sein und Patienten zu behandeln.

Die Approbation ist also ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur ärztlichen Berufsausübung und stellt sicher, dass nur qualifizierte Personen den Beruf des Arztes ausüben können. Mit der Approbation sind Ärzte berechtigt, bestimmte ärztliche Tätigkeiten, wie das Verschreiben von Medikamenten oder das Durchführen von Operationen, eigenständig durchzuführen. Sie unterliegen dabei jedoch auch der staatlichen Aufsicht und müssen sich regelmäßigen Fortbildungen unterziehen, um ihre Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten.

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