Aktiensplit
Bei einem Aktiensplit werden die bestehenden Aktien eines Unternehmens umgewandelt in eine größere Anzahl an Aktien. Dies geschieht zu einem festgesetzten Verhältnis, wobei der Nominalwert je Aktie dementsprechend sinkt. Das Gegenstück zum Aktiensplit ist die Aktienzusammenlegung.
Bei vielen erfolgreichen börsennotierten Unternehmen steigt der Aktienkurs über mehrere Jahre oft stark an. Wenn eine Aktie allerdings mehrere Tausend Euro Wert ist, ist sie weniger leicht handelbar und viele Privatinvestoren werden ganz vom Handel ausgeschlossen. Sie können sich den Kauf einer Aktie nicht leisten. Um dem entgegenzuwirken gibt es Aktiensplits. Die Aktien werden dann beispielsweise in einem Verhältnis von 1:2 aufgeteilt:
Beispiel:
- Ein Privatinvestor hält 10 Aktien der XY-Ag. Diese notieren zu einem Kurs von €1.000. Der Gesamtwert ist also €10.000.
- Nun folgt ein Aktiensplit mit dem Verhältnis 1:2. Also wird pro einer alten Aktie zwei neue Aktien ausgegeben. Die Anzahl der Aktien wird verdoppelt.
- Der Privatinvestor hält nach dem Aktiensplit 20 Aktien zu einem Kurs von je €500. Der Gesamtwert beläuft sich nach wie vor auf €10.000.
Die Marktkapitalisierung, also der Börsenwert, des Unternehmens ändert sich also nicht. Der Aktienkurs wird zwar halbiert, aber dafür gibt es die doppelte Anzahl an Aktien. Ein Aktiensplit kann auch zu anderen Verhältnissen wie beispielsweise 1:10 (Hugo Boss im Jahr 2001) oder 1:3 (Fresenius im Jahr 2014) erfolgen. Aus einer Aktie werden dann 10, beziehungsweise 3 Aktien. Die Preisanpassung der Aktie fällt dann dementsprechend aus.
Wenn der Kurs bei einem Aktiensplit stark einbricht, würde das unerfahrene Investoren verunsichern. Außerdem kann man die langfristige Entwicklung der Aktie dann nicht mehr auf einen Blick erkennen. Daher werden die historischen Kurse bei Aktiensplits im Nachhinein an den neuen Kurs angepasst. Man kann Aktiensplits im Chart also nicht direkt sehen, wobei man sich aber bei einigen Chartansichten die Zeitpunkte der Aufteilungen anzeigen lassen kann.
Ein Aktiensplit muss auf der Hauptversammlung der Gesellschaft mehrheitlich von den Aktionären beschlossen werden. Das Eigenkapital des Unternehmens und die Eigentümerverhältnisse der Aktionäre bleiben gleich. Es handelt sich daher eher um einen psychischen Effekt mit dem Ziel einer höheren Liquidität der Anteile. Die Kurse haben vermeintlich wieder mehr Luft nach oben, obwohl sich die Marktkapitalisierung nicht geändert hat. Als Privatinvestor muss man in der Regel bei einem Aktiensplit auf keine zusätzlichen Aufgaben achten. Der Split passiert automatisch und die Aktien werden unter der gleichen WKN bzw. ISIN in das Depot gebucht. Stop-Loss Order werden meist vor dem Aktiensplit gelöscht um eine Flut an Verkäufen durch den niedrigeren Kurs zu verhindern.
Praxisbeispiel:
Ein bekanntes Beispiel für eine Firma die nie einen Aktiensplit durchgeführt hat ist das Investmentholding Berkshire Hathaway von Investmentlegende Warren Buffett. Die Firma hat seit der Übernahme durch Buffett im Jahr 1965 keinen einzigen Split durchgeführt. Die A-Aktie ist heute mit Abstand die teuerste Aktie der Welt und steht bei 314.000 USD. Durch viel Kritik hat Warren Buffet allerdings 1996 die B-Aktie ins Leben gerufen. Diese steht heute in einem Verhältnis von 1:1500 zu der A-Aktie. Sie bietet mit einem Kurs von 209 USD auch Privatanlegern die Chance an der Unternehmensentwicklung zu partizipieren.