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Rechtsstreit um 5G-Frequenzen: Bundesnetzagentur in der Krise

Quelle: eulerpool

Ein rechtskräftiges Urteil aus Köln bringt die Bundesnetzagentur in eine ihrer schwersten Krisen seit Bestehen. Die 5G-Frequenzvergabe von 2019, Grundlage für den milliardenschweren Aufbau des deutschen Mobilfunknetzes, war unrechtmäßig. Damit steht nicht weniger als die Rückzahlung von rund 6,5 Milliarden Euro an Auktionserlösen im Raum – und die rechtliche Basis des laufenden 5G-Betriebs gleich mit. Die Behörde hat nun nur noch eine realistische Option: Sie muss zwischen Netzbetreibern und Klägern vermitteln, um einen regulatorischen und fiskalischen Super-GAU zu verhindern.

Im Sommer 2024 erklärte das Verwaltungsgericht Köln die von der Bundesnetzagentur konzipierte Versteigerung der 5G-Frequenzen für rechtswidrig. Der Kern des Problems: Massive politische Einflussnahme aus dem damaligen Verkehrsministerium unter CSU-Minister Andreas Scheuer hatte die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde faktisch ausgehebelt. Die BNetzA galt damit als befangen – ein schwerer Verstoß gegen das europäische Regulierungsrecht.

Das Urteil ist rechtskräftig. Und es entfaltet nun seine volle Wirkung: Juristisch ist die Frequenzzuteilung auf den zentralen 2,0- und 3,6-Gigahertz-Bändern angreifbar, auf denen heute große Teile des 5G-Verkehrs in Deutschland laufen. Formal fehlt dem modernsten Mobilfunkstandard damit die Rechtsgrundlage.

Noch gravierender sind die finanziellen Folgen. Die Netzbetreiber hatten sich 2019 verpflichtet, rund 6,5 Milliarden Euro für die Nutzung der Frequenzen zu zahlen. Sollte die Vergabe wiederholt werden müssen, droht eine Rückabwicklung – mit Rückzahlungsansprüchen in Milliardenhöhe.

Der Regensburger Staats- und Verwaltungsrechtler Jürgen Kühling kommt in einem aktuellen Gutachten zu einem klaren Befund: „Die Frequenzvergabe muss zwingend wiederholt werden.“ Auftraggeber ist die Oldenburger EWE, eine der Klägerinnen im Verfahren. Das Gutachten erhöht den Druck massiv – pünktlich zur Sitzung des Beirats der Bundesnetzagentur.

EWE hält einen entscheidenden Hebel in der Hand. Das Unternehmen könnte per Zwangsvollstreckung durchsetzen, dass sämtliche Frequenzzuteilungsbescheide und Verwaltungsakte seit November 2018 aufgehoben werden. Die Konsequenz: Rechtsunsicherheit für den gesamten 5G-Betrieb und ein politisches Desaster für Bundesregierung und Regulierer.

Noch verzichtet EWE auf diesen Schritt – signalisiert aber Verhandlungsbereitschaft. Kühling macht klar: Außergerichtliche Einigungen könnten die Neuversteigerung und damit die Rückzahlung der Milliarden verhindern.

Eine Wiederholung der Auktion wäre ökonomisch hochriskant. Der 5G-Hype ist verflogen, industrielle Killeranwendungen lassen auf sich warten, die Preise im Mobilfunkmarkt stehen unter Druck. Ob eine neue Versteigerung noch annähernd ähnliche Erlöse einbrächte, ist zweifelhaft.

Vor allem der damalige Neueinsteiger 1&1 spielte eine Schlüsselrolle. Gründer Ralph Dommermuth zahlte rund eine Milliarde Euro für Frequenzen, um ein viertes Netz aufzubauen. Ob er diesen Schritt unter heutigen Marktbedingungen wiederholen würde, ist offen.

EWE-Chef Norbert Westfal warnt vor weitreichenden Folgen: für den Wettbewerb, den Netzausbau und die digitale Infrastruktur insgesamt.

Im Raum steht ein regulatorischer Deal: EWE Tel und andere Diensteanbieter könnten auf ihre Ansprüche verzichten, wenn die Netzbetreiber ihnen im Gegenzug diskriminierungsfreien Zugang zu ihren Netzen gewähren – inklusive echter Weiterverkaufsrechte und Schutz vor Repressalien. Auch eine Stärkung der Rolle von 1&1 als vollwertigem Netz- und Vorleistungsanbieter gehört zu den Forderungen.

Für die Bundesnetzagentur bleibt kaum Spielraum. Sie kann weder die rechtskräftigen Urteile ignorieren noch eine Rückzahlung in Milliardenhöhe politisch abfedern. Ihre einzige realistische Option ist, alle Marktakteure an einen Tisch zu bringen und einen Vergleich zu moderieren, der juristische, ökonomische und industriepolitische Schäden begrenzt.

Der Fall zeigt in seltener Klarheit, wie teuer politische Einflussnahme in regulierten Märkten werden kann. Die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur – eigentlich ein Grundpfeiler europäischer Telekommunikationsordnung – wurde verletzt, und nun drohen dem Staat und der Branche milliardenschwere Konsequenzen.

Ob aus dem „Sechs-Milliarden-Euro-Problem“ ein Flächenbrand oder ein kontrollierter Befreiungsschlag wird, hängt davon ab, ob der Regulierer seine Rolle als neutraler Schiedsrichter wieder glaubhaft einnimmt – und ob die Industrie bereit ist, einen Kompromiss zu akzeptieren, bevor Gerichte Fakten schaffen.