Das Europaparlament hat eine umfassende Reform des Führerscheinrechts verabschiedet. Fahrverbote gelten künftig EU-weit, der digitale Führerschein kommt bis 2030.
Autofahrerinnen und Autofahrer in der EU müssen sich auf weitreichende Änderungen einstellen. Das Europaparlament hat am Dienstag zwei neue Gesetze beschlossen, die die Führerscheinregeln in Europa grundlegend reformieren. Kernpunkt: Fahrverbote wegen Raserei, Alkohol oder Unfällen gelten künftig in allen EU-Mitgliedstaaten, nicht mehr nur im Land, in dem sie ausgesprochen wurden.
Wer also etwa in Italien mit zu viel Promille erwischt wird, darf künftig auch in Deutschland, Frankreich oder Spanien nicht mehr fahren. Bislang blieb ein solches Fahrverbot meist auf das jeweilige Land beschränkt.
Vom Tisch ist dagegen die Einführung verpflichtender Gesundheitstests für ältere Autofahrer. Die EU überlässt es weiterhin den Mitgliedsstaaten, ob sie bei der Verlängerung des Führerscheins ärztliche Untersuchungen verlangen. Deutschland hatte sich gemeinsam mit Österreich und Belgien gegen regelmäßige Pflichtchecks ab 70 Jahren ausgesprochen – und sich durchgesetzt.
Ab 2030 soll es außerdem einen digitalen EU-Führerschein geben, den Autofahrer auf dem Smartphone speichern können. Wer möchte, kann weiterhin eine physische Karte beantragen. Die neue Version ist 15 Jahre gültig und setzt eine Selbstauskunft oder ärztliche Untersuchung bei der Prüfung voraus.
Einheitliche Regeln gelten künftig auch für Fahranfänger: Eine zweijährige Probezeit wird in allen EU-Staaten verpflichtend. Das in Deutschland bekannte begleitete Fahren wird EU-weit zum Standardmodell.
Bevor die Reform endgültig in Kraft tritt, muss noch der Rat der EU-Staaten zustimmen – ein reiner Formalakt. Ziel der Änderungen ist, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden zu vereinfachen.
Die Botschaft aus Brüssel ist klar: Verkehrssünder sollen künftig in keinem EU-Land mehr auf Milde hoffen dürfen.



