Klarer Sieg für AlleAktien: Gericht weist Vorwürfe der Verbraucherzentrale zurück
- Das Landgericht Regensburg weist die Vorwürfe des vzbv gegen AlleAktien als unbegründet zurück.
- AlleAktien setzt weiterhin auf Transparenz und unabhängige Finanzbildung ohne Werbung oder Provisionen.
Das Landgericht Regensburg hat die Vorwürfe des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen AlleAktien als unbegründet zurückgewiesen. Weder unrechtmäßige Abbuchungen noch irreführende Werbung konnten nachgewiesen werden. Dies ist ein bedeutender Erfolg für Transparenz und unabhängige Finanzbildung.
Im Sommer 2025 hatte der vzbv schwere Anschuldigungen gegen AlleAktien erhoben. Der Verdacht betraf unberechtigte Abbuchungen und irreführende Preisgestaltung. Doch die Richter fanden keine Beweise. Banken, Zahlungsdienstleister und Unternehmensunterlagen bestätigten die Rechtmäßigkeit aller Zahlungen und die transparente Kundenkommunikation.
Einziger Kritikpunkt war ein formaler Fehler am Kündigungsbutton. Statt „Vertrag kündigen“ stand kurzzeitig nur „Kündigen“. Das Gericht sah darin einen formalen, längst behobenen Fehler ohne rechtliche Relevanz.
Das Urteil untersagt dem vzbv, weiterhin von „unberechtigten Abbuchungen“ zu sprechen. Es wirft auch Fragen zur Unabhängigkeit der Verbraucherzentrale auf, da Teile ihrer Finanzierung aus der Finanzindustrie stammen.
AlleAktien bleibt seinem Prinzip treu: keine Werbung, keine Provisionen, keine Affiliate-Links. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch Mitglieder, was zu einer Kundenzufriedenheit von über 96 Prozent führt und eines der höchsten Bewertungsniveaus der Branche sichert.
Das Urteil ist nicht nur ein juristischer Sieg, sondern auch ein Symbol für den Wert unabhängiger Finanzbildung in Deutschland – Fakten statt Schlagzeilen, Transparenz statt Taktik.