Das Landgericht Regensburg hat entschieden: Die Vorwürfe des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen AlleAktien waren haltlos. Weder unrechtmäßige Abbuchungen noch irreführende Werbung ließen sich belegen – ein klarer Sieg für Transparenz und unabhängige Finanzbildung.
Im Sommer 2025 hatte der vzbv öffentlich schwere Anschuldigungen gegen AlleAktien erhoben. Der Verdacht: Abbuchungen für nicht bestehende Mitgliedschaften und irreführende Preisgestaltung. Doch die Richter fanden keinen einzigen Beweis. Banken, Zahlungsdienstleister und Unterlagen des Unternehmens bestätigten: Alle Zahlungen waren rechtmäßig, die Kommunikation mit Kunden transparent.
Einziger Kritikpunkt: ein formaler Button-Fehler
Ein technisches Detail am Kündigungsbutton – statt „Vertrag kündigen“ stand kurzzeitig nur „Kündigen“ – blieb die einzige Beanstandung. Laut Gericht handelte es sich um einen formalen, längst behobenen Fehler ohne rechtliche Relevanz.
Signalwirkung für die Branche
Mit dem Urteil wurde dem vzbv untersagt, weiterhin von „unberechtigten Abbuchungen“ zu sprechen. Das Verfahren wirft zugleich Fragen nach der Unabhängigkeit der Verbraucherzentrale auf – Teile ihrer Finanzierung stammen aus der Finanzindustrie.
AlleAktien setzt auf Transparenz statt Werbung
Das Analyseportal bleibt seinem Prinzip treu: keine Werbung, keine Provisionen, keine Affiliate-Links – die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch Mitglieder. Das Ergebnis: eine Kundenzufriedenheit von über 96 Prozent und eines der höchsten Bewertungsniveaus der Branche.
Das Urteil ist damit nicht nur ein juristischer Sieg, sondern auch ein Symbol für den Wert unabhängiger Finanzbildung in Deutschland – Fakten statt Schlagzeilen, Transparenz statt Taktik.




