Arzttermine während der Arbeitszeit: Was Arbeitnehmer wissen müssen
- Arzttermine sollten in der Freizeit stattfinden, Ausnahmen sind möglich.
- Bei akuten Erkrankungen behalten Arbeitnehmer ihren Lohn, wenn der Termin unvermeidbar ist.
Arzttermine sollten grundsätzlich in der Freizeit stattfinden. Doch es gibt Ausnahmen, die Arbeitnehmern erlauben, während der Arbeitszeit einen Arzt aufzusuchen. Diese Regelungen sind im Arbeitsrecht klar definiert und können entscheidend sein.
Ein Arztbesuch während der Arbeitszeit ist nur dann zulässig, wenn er medizinisch notwendig ist und außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich. Dies gilt beispielsweise bei akuten Erkrankungen oder wenn der Arzt nur vormittags Sprechstunden anbietet.
Bei akuten Erkrankungen greift das Entgeltfortzahlungsgesetz. Arbeitnehmer behalten ihren Lohn, wenn der Arzttermin unvermeidbar ist. Vorsorge- oder Routinetermine sind in der Regel nicht bezahlt, es sei denn, sie sind außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich.
Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber nicht den Grund des Arztbesuchs nennen. Eine Bescheinigung kann lediglich bestätigen, dass der Termin während der Arbeitszeit stattfinden musste, ohne medizinische Details preiszugeben.