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Lexikon

Ausgleichsgesetz der Planung

Ausgleichsgesetz der Planung ist ein rechtliches Instrument der Raumplanung und -entwicklung in Deutschland. Es legt fest, dass bei der Aufstellung von Bebauungsplänen oder anderen planungsrechtlichen Maßnahmen eine ausgewogene und gerechte Verteilung der öffentlichen Belange angestrebt werden muss.

Das Ausgleichsgesetz der Planung basiert auf dem Grundsatz der Nachhaltigkeit und berücksichtigt verschiedene Aspekte wie Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Entwicklung. Es zielt darauf ab, Konflikte zwischen den Interessen von Gemeinden, privaten Grundeigentümern und anderen betroffenen Parteien zu minimieren und faire Lösungen zu ermöglichen.

Bei der Anwendung des Ausgleichsgesetzes der Planung werden verschiedene Instrumente verwendet, um den Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Belangen sicherzustellen. Dazu gehören beispielsweise die Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen, die Schaffung von Ausgleichsflächen oder die finanzielle Beteiligung betroffener Parteien.

Ein zentraler Bestandteil des Ausgleichsgesetzes der Planung ist die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Diese dient dazu, die Auswirkungen von geplanten Vorhaben auf die Umwelt zu bewerten und mögliche Beeinträchtigungen frühzeitig zu erkennen sowie geeignete Ausgleichsmaßnahmen festzulegen.

Durch die Anwendung des Ausgleichsgesetzes der Planung werden nachhaltige Entwicklungen gefördert und negative Folgen für die Umwelt minimiert. Gleichzeitig trägt es zur Schaffung von attraktiven und lebenswerten Wohn- und Arbeitsumgebungen bei, indem es soziale und wirtschaftliche Interessen angemessen berücksichtigt.

Als wichtiger Bestandteil der deutschen Raumplanung ist das Ausgleichsgesetz der Planung ein Instrument, das eine ausgewogene Balance zwischen den verschiedenen Interessen sicherstellt und somit einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leistet.

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