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Lexikon

Ausbilder-Eignungsverordnung

Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ist eine deutsche Rechtsvorschrift, die die Qualifikation von Ausbildern regelt. Sie ist Teil des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und legt die Anforderungen fest, die erfüllt sein müssen, um als Ausbilder tätig zu sein. Die AEVO gewährleistet eine qualitativ hochwertige Ausbildung in Deutschland und trägt zur Sicherung der Ausbildungsqualität bei.

Gemäß der AEVO müssen Ausbilder über umfangreiche Kenntnisse in ihrem Ausbildungsberuf verfügen. Sie müssen ihre fachliche, pädagogische und rechtliche Kompetenz unter Beweis stellen. Dies wird durch den Nachweis einer bestandenen Ausbildereignungsprüfung erreicht. Die Prüfung erfolgt in der Regel vor der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einer vergleichbaren Stelle.

Die AEVO definiert auch die Rahmenbedingungen für die Ausbildereignungsprüfung. Sie legt fest, welche Inhalte in der Prüfung behandelt werden müssen und wie die Prüfungsleistungen bewertet werden. Die Prüfung umfasst sowohl einen schriftlichen als auch einen praktischen Teil, in dem die pädagogischen Fähigkeiten der Ausbilder getestet werden.

Die AEVO gilt für alle Ausbildungsberufe in Deutschland, unabhängig von ihrem spezifischen Fachgebiet. Sie trägt zur Professionalisierung der Ausbildung bei und stellt sicher, dass Ausbilder über das erforderliche Know-how verfügen, um Auszubildende erfolgreich anzuleiten. Dies ist entscheidend für die Förderung von Kompetenzen und die Vermittlung von Fachwissen.

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