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Lexikon

Angeschuldigter

Der Begriff "Angeschuldigter" wird im juristischen Kontext verwendet und bezieht sich auf eine Person, gegenüber der ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Es handelt sich hierbei um eine Zwischenstufe zwischen dem Verdächtigen und dem Angeklagten.

Um als Angeschuldigter zu gelten, müssen hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die betroffene Person eine Straftat begangen haben könnte. Dies kann aufgrund von Beweismitteln wie Zeugenaussagen, Dokumenten oder anderen Indizien erfolgen. Die Entscheidung, eine Person als Angeschuldigten zu benennen, obliegt normalerweise der Staatsanwaltschaft.

Als Angeschuldigter hat eine Person bestimmte Rechte und Pflichten. Zunächst einmal hat sie das Recht auf Akteneinsicht, um sich über den Stand der Ermittlungen zu informieren und sich angemessen verteidigen zu können. Des Weiteren steht ihr das Recht zu, einen Verteidiger ihrer Wahl zu engagieren, der ihre Interessen gegenüber den Ermittlungsbehörden vertritt.

Während des Ermittlungsverfahrens hat der Angeschuldigte auch die Pflicht, bei Vorladungen der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erscheinen und Aussagen zu machen. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass der Angeschuldigte nicht verpflichtet ist, aktiv an seiner eigenen Belastung mitzuwirken. Das bedeutet, dass er das Recht hat, zu schweigen und sich selbst nicht zu belasten.

Je nach Verlauf der Ermittlungen kann es sein, dass das Verfahren gegen den Angeschuldigten eingestellt wird, wenn sich herausstellt, dass der Tatverdacht nicht ausreichend begründet ist. In anderen Fällen kann die Staatsanwaltschaft beschließen, Anklage zu erheben und den Angeschuldigten vor Gericht zu stellen.

Abschließend ist zu sagen, dass der Begriff "Angeschuldigter" im deutschen Strafrecht einen wichtigen Schritt in einem Ermittlungsverfahren darstellt. Eine genaue Kenntnis dieses Begriffs und der damit verbundenen Rechte und Pflichten ist von entscheidender Bedeutung, um angemessen auf die Vorwürfe zu reagieren und eine effektive Verteidigung sicherzustellen.

Hinweis: Diese Definition des Begriffs "Angeschuldigter" wurde exklusiv für die Leser der Stock-Analyse-Website AlleAktien erstellt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu dieser Definition an uns oder einen Rechtsexperten.

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