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Lexikon

Altersteilzeitgesetz (ATG)

Das Altersteilzeitgesetz (ATG) ist ein deutsches Arbeitsmarktgesetz, das es älteren Arbeitnehmern ermöglicht, schrittweise in den Ruhestand zu treten. Es ermöglicht Menschen im späten Karriereverlauf, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Das ATG gilt für Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 15 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Die Altersteilzeit kann auf zwei verschiedene Arten beantragt werden: Die Blockmodellvariante und die sogenannte "Gleitzone". Beim Blockmodell wird die Arbeitszeit des Arbeitnehmers für einen Zeitraum von beispielsweise drei bis fünf Jahren halbiert. Während dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer eine Aufstockung seines Gehalts durch das Arbeitsamt oder seinen Arbeitgeber. Nach Ablauf der Altersteilzeitperiode geht der Arbeitnehmer in den regulären Ruhestand.

Die "Gleitzone" hingegen ermöglicht eine schrittweise Reduzierung der Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum. Dabei sinkt die Arbeitszeit allmählich, während das Gehalt anteilig abnimmt. Auch hier erfolgt eine finanzielle Unterstützung durch das Arbeitsamt oder den Arbeitgeber.

Die Vollendung des Renteneintrittsalters ist für den Bezug der vollen Altersrente weiterhin erforderlich, jedoch kann durch das ATG der Übergang in den Ruhestand flexibler gestaltet werden. Es bietet älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich sowohl auf den bevorstehenden Ruhestand vorzubereiten als auch weiterhin am Arbeitsleben teilzuhaben.

Das ATG ist eine wichtige Regelung, die es älteren Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Arbeitszeit an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen und den Übergang in den Ruhestand sanfter zu gestalten. Es bietet finanzielle Sicherheit und fördert die Arbeitsplatzstabilität für ältere Arbeitnehmer.

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