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Börsenlexikon

Altaktionär

Was ist Altaktionär?

Definition: Als Altaktionär werden diejenigen Aktionäre bezeichnet, die vor einer Kapitalerhöhung oder der Ausgabe von jungen Aktien bereits alte Aktien besessen haben. Altaktionäre haben bei einer Kapitalerhöhung grundsätzlich Anspruch auf einen relativen Bezug der neuen Aktien, was als Bezugsrecht bezeichnet wird.

Definition:Als Altaktionär werden diejenigen Aktionäre bezeichnet, die vor einer Kapitalerhöhung oder der Ausgabe von jungen Aktien bereits alte Aktien besessen haben. Altaktionäre haben bei einer Kapitalerhöhung grundsätzlich Anspruch auf einen relativen Bezug der neuen Aktien, was als Bezugsrecht bezeichnet wird.

Häufige Fragen zu Altaktionär

Was ist Altaktionär?+

Definition: Als Altaktionär werden diejenigen Aktionäre bezeichnet, die vor einer Kapitalerhöhung oder der Ausgabe von jungen Aktien bereits alte Aktien besessen haben. Altaktionäre haben bei einer Kapitalerhöhung grundsätzlich Anspruch auf einen relativen Bezug der neuen Aktien, was als Bezugsrecht bezeichnet wird.

Warum ist Altaktionär wichtig für Anleger?+

Altaktionär gehört zu den wichtigsten Finanzbegriffen für Privatanleger. Wer Altaktionär versteht, kann Aktien besser bewerten, Risiken einschätzen und fundiertere Investmententscheidungen treffen. Im AlleAktien Börsenlexikon erklären wir Altaktionär einfach und verständlich.

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