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Lexikon

Abgabenordnung

Die Abgabenordnung (AO) ist das zentrale Steuergesetzbuch in Deutschland, das die allgemeinen Bestimmungen für die Durchführung von Steuerverfahren festlegt. Sie bildet die rechtliche Grundlage für den Finanzverwaltungsbereich und regelt die Erhebung, Festsetzung und Aufforderung von Steuern. Die AO ist in den §§ 1 bis 227 der Abgabenordnung kodifiziert.

Die Abgabenordnung bietet den Rahmen für die Steuerverfahren und legt die Pflichten und Rechte sowohl für die Steuerbehörden als auch für die Steuerpflichtigen fest. Sie dient der Verwaltung von Steuern und ermöglicht eine klare und einheitliche Umsetzung der Steuergesetze in Deutschland.

Die Abgabenordnung regelt unter anderem das Besteuerungsverfahren, die Festsetzung der Steuern, die steuerliche Haftung, die Rechtsbehelfsverfahren sowie die Durchführung von Betriebsprüfungen und Steuerfahndung. Sie legt die Voraussetzungen fest, unter denen Steuern erhoben und Steuerbescheide erlassen werden können.

Die AO dient auch dazu, die Rechte der Steuerpflichtigen zu schützen und ihnen eine angemessene Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die Steuerbehörden sind verpflichtet, bei der Anwendung der Abgabenordnung die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere das Verhältnismäßigkeitsprinzip, zu beachten.

In Bezug auf das Steuerverfahren ist die Abgabenordnung eine maßgebliche Rechtsgrundlage für die Steuerberatung und -planung. Es ist wichtig, dass Steuerpflichtige und Steuerexperten die Vorschriften der Abgabenordnung genau kennen, um steuerrechtliche Verpflichtungen zu erfüllen und eventuellen Konflikten mit den Steuerbehörden vorzubeugen.

Die Abgabenordnung wird regelmäßig durch Gesetzesänderungen und ergänzende Verwaltungsvorschriften aktualisiert, um den sich verändernden Anforderungen im Steuerwesen gerecht zu werden. Als zentrales Steuergesetzbuch in Deutschland ist die Abgabenordnung für jeden, der mit Steuern zu tun hat, unverzichtbar.

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