Volkswagen veröffentlicht ersten Lieferkettenbericht - Werk in Xinjiang bleibt unerwähnt
- Volkswagen legt ersten Jahresbericht gemäß Lieferkettengesetz vor.
- Werk in Xinjiang bleibt unerwähnt, da es von einem Gemeinschaftsunternehmen betrieben wird.
Volkswagen hat seinen ersten Jahresbericht gemäß dem Lieferkettengesetz vorgelegt und zwei Menschenrechtsverstöße offengelegt. Das Werk in Xinjiang wird im Bericht nicht erwähnt.
Der schwerwiegendste Fall betraf einen mittelbaren Lieferanten, bei dem es zu Lohnknechtschaft und Arbeitsschutzverstößen kam. VW reagierte sofort, nannte jedoch keine Details.
Ein weiterer Verstoß betraf die Verwendung verbotener Chemikalien in Löschmitteln. Auch hier reagierte VW umgehend.
Insgesamt stellt sich der Konzern ein gutes Zeugnis aus. Bei der Überprüfung von über 60.000 Lieferanten in 90 Ländern wurden nur diese beiden Verstöße gefunden.
Kerstin Waltenberg, Menschenrechtsbeauftragte von VW, betonte, dass der Konzern offenlegt, wo Verbesserungspotenziale bestehen und konkrete Maßnahmen umsetzt.
Das Werk in Xinjiang fällt laut VW nicht unter das Lieferkettengesetz, da es von einem Gemeinschaftsunternehmen mit SAIC betrieben wird. VW betont, dass man nur für eigene Bereiche verantwortlich sei.
Der Standort in Xinjiang steht wegen möglicher Menschenrechtsverstöße in der Kritik. Seit Februar verhandelt VW mit dem chinesischen Partner über die Zukunft des Standorts.
Human Rights Watch hatte im Februar internationalen Autokonzernen vorgeworfen, ihre Verbindungen zu Zwangsarbeit in Xinjiang nicht zu kennen. VW betont, dass man entlang der Lieferketten an der Einhaltung des Verhaltenskodex arbeitet.
Uiguren und Menschenrechtsorganisationen berichten seit Jahren von Zwangsarbeit und Folter in Xinjiang. Die chinesische Regierung bestreitet diese Vorwürfe.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das 2023 in Kraft trat, verpflichtet größere Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten in der gesamten Produktion. Ab 2024 gilt das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern. Die EU hat ebenfalls ein Lieferkettengesetz beschlossen.