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Urteil gegen Google: Weg für mehr Wettbewerb und Innovation im Suchmaschinenmarkt

  • Urteil gegen Google wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens könnte den Suchmaschinenmarkt verändern.
  • Google zahlte Milliarden für Exklusivverträge, um seine Marktposition zu sichern.

Das jüngste Urteil gegen Google wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens könnte den Suchmaschinenmarkt erheblich verändern und den Weg für mehr Innovation und Wettbewerb ebnen.

Google, Tochterunternehmen von Alphabet, hat einen schwierigen Sommer hinter sich. Nach enttäuschenden Quartalsergebnissen sanken die Aktien im Juli. Zudem deckte die Financial Times einen geheimen Deal mit Meta auf, bei dem Google gezielt Werbung an Jugendliche richtete.

Der schwerste Schlag war das Urteil des US-Bundesrichters Amit Mehta, der feststellte, dass Google gegen das Kartellrecht verstoßen hat. In dem vier Jahre andauernden Verfahren wird Google als „Monopolist“ bezeichnet.

Der Fall beleuchtet, wie Google Milliarden von Dollar für Exklusivverträge mit Mobilfunkanbietern, Browserentwicklern und Geräteherstellern ausgegeben hat. Allein 2022 zahlte Google 20 Milliarden Dollar an Apple, um die Google-Suchmaschine als Standard im Safari-Browser voreinzustellen.

Das Urteil offenbart problematische Praktiken in der Suchmaschinenindustrie. Google argumentierte, dass seine kostenlosen und qualitativ führenden Suchdienste den Verbrauchern keinen Schaden zufügen würden. Dennoch zeigt der Fall, dass die Marktmacht von Big-Tech-Unternehmen den Verbrauchern schaden kann.

Die milliardenschweren Exklusivdeals von Google zementierten die Position des Unternehmens als führende Suchmaschine. Dies schränkt die Wahlmöglichkeiten ein, bremst Innovationen und hindert andere Unternehmen daran, zu wachsen. Google kontrolliert 90 Prozent des Suchmaschinenmarktes, bei mobilen Geräten sogar 95 Prozent.

Kartellverfahren gegen große Technologieunternehmen sind oft langwierig und komplex. Dieser Fall könnte als Präzedenzfall dienen und andere Richter in anhängigen Tech-Klagen ermutigen. Zudem könnte er zu zivilrechtlichen Klagen gegen Google führen.

Interessanterweise hat sich der Aktienkurs von Alphabet seit dem Urteil kaum bewegt. Google wird gegen das Urteil Berufung einlegen. Das Justizministerium muss noch über Abhilfemaßnahmen entscheiden. Eine Möglichkeit wäre, Google zu zwingen, seine Suchmaschine von Android und Chrome zu trennen.

Sinnvoller wäre es, Googles Fähigkeit einzuschränken, seine Dominanz in Zukunft zu schützen. Eine mögliche Abhilfe wäre, das Unternehmen daran zu hindern, Exklusivverträge abzuschließen. Auch Apple würde darunter leiden, da die Zahlungen von Google einen erheblichen Teil seines Servicegeschäfts ausmachen.

Eine weitere Option wäre, sicherzustellen, dass Nutzer ihre Suchmaschine über ein „Choice Screen“ wählen können. Dies ist in der EU bereits vorgeschrieben und könnte auch neuen, KI-gesteuerten Suchwerkzeugen zugutekommen.

Letztlich könnte Google feststellen, dass sein größter Feind nicht die Regulierungsbehörden, sondern es selbst war. Im Wettbewerb hätte das Unternehmen möglicherweise stärker innoviert. Eine aktuelle Studie zeigte, dass die Suchergebnisse von Google zunehmend Spam und minderwertige Inhalte anzeigen.

Mit diesem wegweisenden Fall könnte der Weg für eine schnellere Disruption im Suchmaschinenmarkt geebnet werden.

Quelle: Eulerpool Research Systems

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