Steigende Steuervorauszahlungen für Fondsanleger ab 2026 erwartet
- Fondsanleger müssen ab 2026 mit höheren Steuervorauszahlungen rechnen.
- Die Vorabpauschale ist eine Abschlagszahlung auf künftige Veräußerungsgewinne.
Ab Anfang 2026 müssen Fondsanleger mit höheren Steuervorauszahlungen rechnen. Grund ist der gestiegene Basiszinssatz von 2,53 Prozent, der für die Berechnung der Vorabpauschale herangezogen wird.
Die steuerliche Wirkung zeigt sich in der Steuerbescheinigung für 2026, die Anfang 2027 ausgestellt wird. Der Liquiditätsabfluss erfolgt jedoch bereits zu Jahresbeginn 2026.
Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine Abschlagszahlung auf künftige Veräußerungsgewinne aus Investmentfonds. Sie wurde eingeführt, um Wertsteigerungen auch bei geringen Ausschüttungen zu besteuern.
In Zeiten niedriger Zinsen fiel die Vorauszahlung kaum an. Mit dem Zinsanstieg ab 2024 wurde sie wieder relevant und gewinnt weiter an Bedeutung.
Die Vorabpauschale betrifft alle Fonds ohne ausreichende Ausschüttung, die der Abgeltungsteuer unterlegen hätte. Dazu zählen auch viele ETFs.
Die Berechnung orientiert sich an einer risikofreien Verzinsung. Liegt die Wertentwicklung des Fonds unter dem Basisertrag, ist die niedrigere Wertsteigerung maßgeblich.
Je nach Fondsart greift die Teilfreistellung, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Erträge auf Fondsebene können bereits steuerlich belastet sein.
Die Vorabpauschale gilt steuerlich als am ersten Werktag des Folgejahres zugeflossen. Für 2025 ist das der 2. Januar 2026.
Anleger sollten sicherstellen, dass ausreichend Liquidität auf dem Verrechnungskonto vorhanden ist, um Überziehungen zu vermeiden.
Kommt es beim Verkauf der Fondsanteile zu einem Verlust, wird die zuvor gezahlte Steuer nicht erstattet. Die Vorabpauschale erhöht den steuerlich relevanten Veräußerungsverlust.
Die Vorabpauschale bleibt eine Vorauszahlung und führt langfristig nicht zu Doppelbesteuerung.
Wie hoch die Vorabpauschale Anfang 2027 ausfällt, hängt vom Basiszinssatz am 2. Januar 2026 ab. Steigende Zinsen könnten höhere Vorauszahlungen bedeuten.
Fondsanleger sollten vorausschauend planen und Rücklagen bilden, um Überraschungen zu vermeiden.
Bei einem Rücknahmepreis von 100 Euro je Fondsanteil und 100 Anteilen ergibt sich ein Fondsvermögen von 10.000 Euro. Der Basisertrag berechnet sich aus 70 Prozent des Basiszinses von 2,53 Prozent.
Die Vorabpauschale bleibt ein wichtiges Thema für die Liquiditätsplanung, das Anleger nicht unterschätzen sollten.