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Puma schließt sich Klagewelle gegen Trumps Sonderzölle an

  • Puma klagt gegen Trumps Sonderzölle, um Rückerstattungen zu sichern.
  • Der Supreme Court prüft die Rechtmäßigkeit der Zölle, was Milliardenrückzahlungen bedeuten könnte.

Der deutsche Sportartikelhersteller Puma hat in den USA Klage gegen die von Donald Trump verhängten Sonderzölle eingereicht. Ziel ist die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge, da die Zölle als rechtswidrig angesehen werden.

Ein US-Tochterunternehmen von Puma reichte die Klage beim Bundesgericht für internationalen Handel in New York ein. Die Klage ist Teil einer Sammelklage, die von über 50 Unternehmen eingereicht wurde, um mögliche Rückzahlungsansprüche zu sichern.

Die Klagewelle wurde durch die juristische Unsicherheit über Trumps Handelspolitik ausgelöst. Der ehemalige Präsident hatte die Zölle per Exekutivverordnung eingeführt, was von mehreren Gerichten als unzulässig eingestuft wurde.

Der Supreme Court prüft nun, ob Trump die verfassungsrechtliche Befugnis hatte, die Zölle eigenständig anzuordnen. Sollte das Gericht zugunsten der Kläger entscheiden, könnten Rückzahlungen in Milliardenhöhe fällig werden.

Puma sieht die Klage als juristische Notwendigkeit, um Ansprüche zu wahren. Nach US-Recht gelten gezahlte Zölle als endgültig, wenn sie nicht fristgerecht angefochten werden.

Die wirtschaftlichen Folgen der US-Handelspolitik betreffen zunehmend auch europäische Konzerne. Ein Urteil des Supreme Court könnte nicht nur finanzielle Auswirkungen haben, sondern auch die Grenzen präsidialer Macht in der Handelspolitik neu definieren.

Quelle: Eulerpool Research Systems