Die Sonderzölle der US-Regierung entwickeln sich zunehmend zu einem juristischen Großkonflikt. Mit Puma schaltet sich nun auch ein deutscher Industriekonzern aktiv ein. Der Sportartikelhersteller will sich die Chance auf Rückerstattung sichern – und wird damit Teil einer wachsenden Klagefront gegen die Handelspolitik von Donald Trump.
Ein US-Tochterunternehmen von Puma hat vor dem amerikanischen Bundesgericht für internationalen Handel in New York Klage gegen die Vereinigten Staaten und die Zollbehörde eingereicht. Gegenstand des Verfahrens sind Sonderzölle, die US-Präsident Donald Trump ab Februar 2025 per Exekutivverordnung verhängt hatte.
Puma fordert die gerichtliche Feststellung, dass diese Zölle rechtswidrig erhoben wurden, sowie die vollständige Rückerstattung bereits gezahlter Beträge inklusive Zinsen. Zu konkreten Summen äußert sich das Unternehmen bislang nicht. Auch die beauftragte Kanzlei Grunfeld, Desiderio, Lebowitz, Silverman & Klestadt reagierte nicht auf Anfragen.
Der Fall steht nicht für sich. In den vergangenen Wochen haben mehr als 50 weitere Unternehmen nahezu identische Klagen vor demselben Gericht eingereicht, ebenfalls vertreten durch dieselbe Kanzlei. Die Verfahren wurden inzwischen gebündelt und zu einer Sammelklage zusammengeführt.
Bereits zuvor hatte auch der US-Einzelhandelskonzern Costco eine vergleichbare Klage angestrengt. Ziel all dieser Verfahren ist es, mögliche Rückzahlungsansprüche zu sichern, falls die Zölle letztlich für unzulässig erklärt werden.
Auslöser der Klagewelle ist die zunehmende juristische Unsicherheit rund um Trumps Handelspolitik. Der damalige Präsident hatte sich bei der Einführung der Sonderzölle auf einen nationalen Notstand berufen und damit den Kongress umgangen.
Mehrere untere Gerichte haben diese Praxis bereits als unzulässig eingestuft. Nun prüft der Supreme Court, ob der Präsident tatsächlich die verfassungsrechtliche Befugnis hatte, weitreichende Importzölle eigenständig anzuordnen. Sollte das höchste US-Gericht die Argumentation der Kläger bestätigen, drohen massive Rückerstattungen.
Schätzungen zufolge könnten die Rückzahlungsansprüche insgesamt dreistellige Milliardenbeträge erreichen, in extremen Szenarien ist sogar von bis zu einer Billion Dollar die Rede.
Für Puma ist das Verfahren weniger ein politisches Statement als eine juristische Notwendigkeit. Nach US-Recht gelten gezahlte Zölle als endgültig, sofern sie nicht fristgerecht angefochten werden. Ohne Klage würde Puma selbst im Falle eines späteren Grundsatzurteils leer ausgehen.
Die Klage dient damit vor allem der Wahrung von Ansprüchen. Ob und in welcher Höhe Rückzahlungen erfolgen, hängt vom Ausgang der höchstrichterlichen Prüfung ab – und dürfte sich noch über Jahre hinziehen.
Der Schritt von Puma unterstreicht, wie stark die wirtschaftlichen Folgen der US-Handelspolitik inzwischen auch etablierte europäische Konzerne beschäftigen. Sollte der Supreme Court die Zölle kippen, wäre das nicht nur ein finanzieller Einschnitt für den US-Staatshaushalt, sondern auch ein Präzedenzfall für die Grenzen präsidialer Macht in der Handelspolitik.
Bis dahin bleibt die Klage vor allem eines: eine Versicherung gegen politische Unwägbarkeiten – und ein weiteres Zeichen dafür, dass Trumps Sonderzölle juristisch längst nicht abgeschlossen sind.




