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OLG Dresden: Urteil zur Unabhängigkeit von Versicherungsmaklern sorgt für Aufruhr

  • OLG Dresden verbietet Maklern, mit „unabhängig“ zu werben, wenn Provisionen fließen.
  • Branche reagiert empört und fordert Klarheit über die Definition von Unabhängigkeit.

Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass Versicherungsmakler, die Provisionen erhalten, nicht als „unabhängig“ werben dürfen. Diese Entscheidung stellt die gängige Werbepraxis vieler Vermittler infrage und entfacht eine hitzige Debatte in der Branche.

Ein Makler aus Chemnitz hatte auf seiner Website mit „unabhängiger Beratung“ geworben. Das Gericht sah darin eine Irreführung, da die Möglichkeit eines Eigeninteresses durch Provisionen bestehe. Nur Versicherungsberater, die keine Vergütungen von Produktgebern annehmen, gelten als wirklich unabhängig.

Die Reaktionen aus der Branche sind massiv. Maklerverbände kritisieren das Urteil als „realitätsfremd“ und „beratungsfeindlich“. Der AfW warnt, dass das Urteil jene schwäche, die im Interesse der Verbraucher handeln. In sozialen Netzwerken wird das Urteil als „Unsinn“ und „oberflächlich“ bezeichnet.

Nach den Urteilen in Dresden und Köln gilt „unabhängig“ als riskante Formulierung. Verbände raten, den Begriff aus Webauftritten und Broschüren zu streichen. Stattdessen sollten Makler konkrete Leistungsversprechen und ein breites Marktangebot betonen sowie präzise Kundenerstinformationen bereitstellen.

Das Urteil hat das Potenzial, die Außendarstellung der Branche dauerhaft zu verändern. Viele Makler fordern eine höchstrichterliche Klärung, während andere auf eine nüchterne Herangehensweise plädieren. Klar ist: Gute Beratung braucht keine Unabhängigkeitswerbung.

Quelle: Eulerpool Research Systems