Nach der Grundsatzeinigung mit der EU-Kommission über den Bau neuer Gaskraftwerke in Deutschland bleiben zentrale Fragen unbeantwortet. Vor allem ist unklar, welche zusätzlichen Kosten auf die Stromkunden zukommen. Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche bezeichnete die Verständigung mit Brüssel als entscheidenden Schritt für die Versorgungssicherheit. Ob sie auch zu bezahlbarer Energie führt, ist bislang offen.
Die Bundesregierung darf nach der Einigung Ausschreibungen für Kraftwerkskapazitäten im Umfang von zwölf Gigawatt starten. Zehn Gigawatt davon können reine Gaskraftwerke sein. Da die Betreiber umfangreiche staatliche Subventionen erhalten sollen, war die Zustimmung der EU-Kommission erforderlich.
Ursprünglich hatte Reiche angekündigt, die Ausschreibungen sollten bereits 2025 starten. Inzwischen ist von Herbst 2026 die Rede, auch dieser Zeitplan gilt jedoch als unsicher.
Wie teuer die neuen Kraftwerke für die Stromkunden werden, kann die Bundesregierung derzeit nicht beziffern. Das Wirtschaftsministerium bestätigt lediglich, dass die Finanzierung über eine Umlage erfolgen soll. Damit würden die Kosten auf die Stromverbraucher umgelegt.
In einer schriftlichen Antwort an den Bundestagsabgeordneten Michael Kellner erklärt Staatssekretär Frank Wetzel, Kapazitätsmechanismen wie die Kraftwerksstrategie müssten europarechtlich über Umlagen finanziert werden. Diese Umlage solle mit dem Gesetz zum Kapazitätsmarkt ab 2027 eingeführt und ab 2031 erhoben werden. Über ihre konkrete Ausgestaltung werde noch beraten, eine Kostenschätzung sei derzeit nicht möglich.
Die Wortwahl des Wirtschaftsministeriums zeigt, dass sich die Ausrichtung der Energiepolitik deutlich verschoben hat. Während unter der Ampel-Regierung zunächst der subventionierte Bau neuer Kraftwerke im Strommarkt im Vordergrund stand, sollte ein Kapazitätsmarkt erst später folgen. Nun wird dieser Mechanismus bereits vorgezogen, der Bau neuer Gaskraftwerke ist von Beginn an integriert.
Der Kapazitätsmarkt soll sicherstellen, dass ausreichend grundlastfähige Kraftwerke für Zeiten geringer Wind- und Solarproduktion verfügbar sind. Betreiber erhalten Zahlungen nicht für die produzierte Strommenge, sondern für das Bereithalten von Leistung.
Michael Kellner kritisiert das Vorgehen der Bundesregierung scharf. Es sei kaum nachvollziehbar, dass die Regierung keine Vorstellung von den zusätzlichen Kosten habe. Klar sei lediglich, dass der Strompreis steigen werde. Entscheidend sei daher, den Kapazitätsmarkt nicht überdimensioniert auszugestalten und technologieoffen zu bleiben, statt sich auf fossiles Gas zu fokussieren.
Formell sehen die mit der EU vereinbarten Regeln vor, dass neben Gaskraftwerken auch Speicher, Biomasseanlagen oder andere grundlastfähige Technologien an den Ausschreibungen teilnehmen können. Kohlekraftwerke sind ausgeschlossen. Für die ersten zehn Gigawatt gelten jedoch Bedingungen, die Gaskraftwerke begünstigen.
Der Bedarf an neuen Kraftwerken ergibt sich aus dem geplanten Ausstieg aus der Braunkohleverstromung bis 2038. Bislang sichern diese Kraftwerke die Versorgung in sogenannten Dunkelflauten, wenn Wind- und Solaranlagen kaum Strom liefern. Mit ihrem Wegfall müssen andere grundlastfähige Anlagen einspringen können.
Da diese Kraftwerke nur wenige Tage im Jahr laufen sollen, ist ihr Betrieb am Markt nicht wirtschaftlich. Deshalb übernimmt der Staat über den Kapazitätsmarkt die Finanzierung. Die Betreiber konkurrieren in Versteigerungen um die niedrigsten Subventionsforderungen. Vergleichbare Modelle existieren bereits in Großbritannien und Italien, während Frankreich Stromhändler zur Vorhaltung ausreichender Kapazitäten verpflichtet.



