Mecklenburg-Vorpommern: Verfassungsschutz darf künftig Daten von Jugendlichen speichern
- Mecklenburg-Vorpommern plant, dem Verfassungsschutz die Speicherung von Daten Jugendlicher zu erlauben.
- Die Reform reagiert auf die Bedrohung durch Extremisten und beinhaltet strengere Regelungen und neue Beschwerdemöglichkeiten.
In Mecklenburg-Vorpommern plant die Regierung, dem Verfassungsschutz zu erlauben, Daten von Jugendlichen unter 16 Jahren zu speichern. Dies ist Teil eines Gesetzesentwurfs von SPD-Innenminister Christian Pegel, der auf die wachsende Bedrohung durch Extremisten reagiert.
Pegel betonte, dass Extremisten zunehmend versuchen, Kinder und Jugendliche für ihre Ideologien zu gewinnen. Um dem entgegenzuwirken, benötigt der Verfassungsschutz rechtliche Möglichkeiten, um Informationen über minderjährige Extremisten zu speichern.
Die Reform ist Teil einer umfassenden Neufassung des Landesverfassungsschutzgesetzes. Diese Neufassung berücksichtigt auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das eine genauere Regelung der Befugnisse des Inlandsgeheimdienstes gefordert hatte.
Gleichzeitig sollen die Hürden für die Weitergabe gespeicherter Daten und besonders eingriffsintensive Maßnahmen steigen. Der Entwurf sieht zudem eine neue Beschwerdemöglichkeit für Verfassungsschutzmitarbeiter vor.
Mitarbeiter können sich künftig direkt an die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtags wenden. Diese Maßnahme soll Beschäftigten helfen, die sich aufgrund ihrer Geheimhaltungspflicht nicht an andere Stellen wenden können.