Das Preisvergleichsportal fordert 3,3 Milliarden Euro Schadensersatz. Nach Jahren juristischer Hängepartie beginnt nun der Prozess, der Europas Umgang mit digitalen Marktmachern neu vermessen könnte.
Nach mehr als sechs Jahren Aktenbergen, Gutachten und europäischem Vorlauf hat das Landgericht Berlin am Donnerstag die Verhandlung gegen Google eröffnet. Die Klage: 3,3 Milliarden Euro Schadensersatz, eingereicht von Idealo – einem Preisvergleichsportal, das selbst Teil des Axel-Springer-Kosmos ist.
Worum es wirklich geht, ist allerdings größer als die Forderung. Es geht um die Grundfrage:
Wie weit darf ein globaler Digitalkonzern seine marktbeherrschende Stellung ausreizen, bevor Wettbewerbsrecht verletzt wird?
Der Fall ist alt, aber nicht erledigt. Die EU-Kommission hatte Google bereits 2017 eine Strafe von 2,4 Milliarden Euro auferlegt, bestätigt 2024 durch den Europäischen Gerichtshof. Die Begründung damals wie heute:
Was nüchtern klingt, hatte wirtschaftliche Folgen. Sichtbarkeit entscheidet über Klickpreise, Besucherströme und am Ende über Marktanteile. Und Sichtbarkeit war hier nicht neutral verteilt.
Als Idealo 2019 erstmals klagte, standen 500 Millionen Euro im Raum. Nach jahrelangem Stillstand durch europäische Vorverfahren wurde neu kalkuliert. Nun geht es um:
Summe: 3,3 Milliarden Euro.
Begründung: Der Schaden sei über Jahre hinweg angefallen – und nicht, wie Google argumentiert, nur bis 2017.
„Es geht um faire Auswahl und Transparenz beim Online-Kauf“, sagt Idealo-Mitgründer Albrecht von Sonntag. Hinter dem Satz steckt die zentrale Botschaft der Kläger: Ohne echten Wettbewerb leiden die Nutzer direkt.
Google weist die Forderung entschieden zurück. Der Konzern verweist darauf, dass man nach der EU-Entscheidung von 2017 umfassend umgebaut habe. Heute gebe es:
Mit anderen Worten: Der Missbrauch sei ein Thema der Vergangenheit, nicht der Gegenwart.
Idealo wiederum hält genau das für Augenwischerei. Die Änderungen seien „kosmetisch“, das Grundproblem bestehe fort.
Juristisch entscheidend ist der Zeitraum. Denn:
Das Landgericht Berlin muss nun genau diese Frage klären.
Für Google geht es darum, den Schaden zeitlich zu begrenzen. Für Idealo darum, den Missbrauch über Jahre hinweg nachzuweisen – und die Milliardenforderung zu legitimieren.
Der Fall markiert einen Präzedenzmoment für die europäische Digitalordnung. Wenn Idealo Erfolg hat, könnte das eine Welle weiterer Ansprüche auslösen – nicht nur gegen Google, sondern generell gegen Plattformen, die eigene Dienste bevorzugen.
Für die Politik steht eine Grundsatzfrage im Raum:
Reicht europäische Regulatorik aus, um digitale Gatekeeper in Schach zu halten?




