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Grundschuld: Warum es sich lohnen kann, sie nicht zu löschen

  • Experten raten, die Grundschuld bestehen zu lassen, da sie finanzielle Vorteile bieten kann.
  • Beim Verkauf oder bei Schenkungen sollte die Grundschuld jedoch gelöscht werden, um Risiken zu vermeiden.

Viele Hausbesitzer möchten nach der Rückzahlung ihres Immobiliendarlehens die Grundschuld löschen lassen. Doch Experten raten, den Eintrag bestehen zu lassen, da er finanzielle Vorteile bieten kann.

Die Grundschuld bleibt als Sicherheit für die Bank bestehen, auch nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens. Eine Löschung erfolgt nicht automatisch, sondern muss vom Eigentümer veranlasst werden.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen betont, dass eine eingetragene Grundschuld nicht schädlich ist. Sie kann als Sicherheit für neue Kredite genutzt werden, ohne zusätzliche Notar- oder Grundbuchkosten.

Dr. Klein zeigt, dass bei einem neuen Darlehen von 250.000 Euro die Notar- und Grundbuchkosten bei 3.500 Euro liegen. Diese Kosten können vermieden werden, wenn die alte Grundschuld wiederverwendet wird.

Beim Verkauf einer Immobilie sollte die Grundschuld jedoch gelöscht werden, um eine lastenfreie Immobilie zu gewährleisten. Käufer möchten keine Risiken durch bestehende Schulden eingehen.

Auch bei Schenkungen oder Übertragungen innerhalb der Familie kann eine Löschung sinnvoll sein, um Risiken für den neuen Eigentümer zu vermeiden.

Für die Löschung muss eine Löschungsbewilligung bei der Bank angefordert werden. Diese wird vom Notar beglaubigt und an das Grundbuchamt weitergeleitet.

Die Löschung wird rechtlich durch einen Löschungsvermerk im Grundbuch vollzogen. Die Bank darf keine Gebühren verlangen, Notar und Grundbuchamt jedoch schon.

Wer die Grundschuld bestehen lässt, sollte die Bankunterlagen sorgfältig aufbewahren. Geht der Grundschuldbrief verloren, ist ein aufwendiges Aufgebotsverfahren nötig.

Notar Neuschwender warnt, dass dieses Verfahren Monate oder Jahre dauern kann, was im Erbfall oder beim Verkauf zu Verzögerungen führt.

Quelle: Eulerpool Research Systems