Google entgeht milliardenschweren Zusatzstrafen im US-Datenschutzverfahren
- Google entgeht vorerst milliardenschweren Zusatzstrafen im US-Datenschutzverfahren.
- Richter Seeborg sieht keine ausreichende Grundlage für Gewinnabschöpfung oder dauerhafte Unterlassungsverfügung.
Google muss vorerst keine milliardenschweren Zusatzstrafen zahlen. Ein Bundesrichter in San Francisco lehnte den Antrag ab, dem Konzern über zwei Milliarden Dollar an unrechtmäßig erzielten Gewinnen aufzuerlegen. Die bereits im Herbst verhängten Schadensersatzzahlungen bleiben bestehen.
Richter Richard Seeborg entschied, dass Google weder 2,36 Milliarden Dollar an Gewinnen herausgeben noch bestimmte datenbasierte Werbepraktiken einstellen muss. Die Kläger hatten argumentiert, Google habe trotz deaktivierter Datenschutzeinstellungen weiterhin App-Daten gesammelt und daraus wirtschaftliche Vorteile gezogen.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Seeborg sah keine ausreichende Grundlage für eine Gewinnabschöpfung oder eine dauerhafte Unterlassungsverfügung gegen Googles Datenerhebung. Bereits im September hatte eine Jury Google zur Zahlung von 425 Millionen Dollar Schadensersatz verurteilt.
Die Jury sprach sich gegen eine Gewinnabschöpfung aus, was die Kläger nun nachträglich durchsetzen wollten. Das Gericht bestätigte die Linie der Jury. Seeborg betonte, die Kläger hätten keinen irreparablen Schaden nachweisen können, der ein dauerhaftes Eingreifen rechtfertige.
Google argumentierte, ein Verbot der Datenerhebung würde zentrale Analysefunktionen lahmlegen, auf die Millionen App-Entwickler angewiesen seien. Das Gericht sah keinen Anlass für einen Eingriff in laufende Geschäftspraktiken. Google bleibt jedoch haftbar und hat Berufung angekündigt.
Richter Seeborg wies den Antrag Googles zurück, die Sammelklage zu kippen. Die betroffene Klasse umfasst rund 98 Millionen Nutzer und 174 Millionen Geräte. Ein Sprecher des Unternehmens äußerte sich nicht. Der Klägeranwalt David Boies zeigte sich dankbar für die Bestätigung der Jury-Entscheidung.
Der Fall gilt als richtungsweisend für künftige Datenschutzklagen in den USA. Google bleibt zu Schadenersatz verpflichtet, doch die Hürde für weitergehende Strafen erweist sich als hoch. Für Tech-Konzerne bedeutet das, dass Datenschutzverstöße teuer werden können, aber milliardenschwere Zusatzsanktionen nicht automatisch sind.
Für Verbraucher zeigt das Urteil die Grenzen kollektiver Klagen im US-Rechtssystem auf, selbst bei festgestellten Verletzungen der Privatsphäre. Ob der Rechtsstreit mit der Berufung eine neue Wendung nimmt, bleibt offen. Die Debatte über den wirtschaftlichen Wert von Nutzerdaten ist nicht beendet.