Gericht untersagt TUI Cruises irreführende Werbung zu Dekarbonisierung bis 2050
- Landgericht Hamburg untersagt TUI Cruises irreführende Werbung zu Dekarbonisierung bis 2050.
- DUH sieht Urteil als wichtigen Schritt gegen Greenwashing.
Das Landgericht Hamburg hat TUI Cruises verboten, mit einem „Dekarbonisierten Kreuzfahrtbetrieb bis 2050“ zu werben. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gewann den Rechtsstreit gegen das Unternehmen.
Die DUH klagte gegen irreführende Nachhaltigkeitsversprechen, die Kunden täuschen könnten. Das Gerichtsurteil gilt als wegweisend, da es erstmals ein Werbeversprechen betrifft, dessen Erfüllung in ferner Zukunft liegt.
TUI Cruises, ein Joint Venture der TUI AG und Royal Caribbean Cruises, zeigte sich enttäuscht. Ein Sprecher erklärte, man werde die Urteilsbegründung prüfen und über eine Berufung entscheiden. Das Unternehmen betonte seine „Nachhaltigkeitsstrategie 2030“ und ehrgeizige Klimaziele.
Das Urteil setzt ein Zeichen gegen unpräzise und potenziell irreführende Umweltversprechen in der Werbung, insbesondere bei langfristigen Zielen, die schwer überprüfbar sind.