Die EU will die Nachhaltigkeitsregeln für Finanzprodukte deutlich verschlanken. Die Offenlegungsverordnung (SFDR), seit 2021 in Kraft, gilt vielen Marktteilnehmern als zu komplex und für Anleger kaum nachvollziehbar. Nun liegt ein Reformentwurf der Kommission vor, der zentrale Elemente neu ordnet und unnötige Bürokratie streichen soll.
Kern der Reform ist ein neues Kategoriensystem für ESG-Produkte. Statt der bisherigen Artikel-8- und -9-Einstufungen sollen künftig drei Produktgruppen gelten:
Nachhaltige Kategorie: Produkte, die in Unternehmen oder Projekte mit hohen Nachhaltigkeitsstandards investieren und konkret zu Klima-, Umwelt- oder Sozialzielen beitragen. Sie unterliegen strengen Ausschlüssen wie Tabak, verbotene Waffen, Menschenrechtsverstöße sowie fossile Energie mit Expansionsvorhaben.
Übergangskategorie: Für Unternehmen gedacht, die noch nicht nachhaltig arbeiten, sich aber glaubwürdig auf dem Weg dorthin befinden. Fossile Energien können hier eingeschränkt zulässig sein, sofern keine Ausweitung geplant ist. Tabak, kontroverse Waffen und gravierende ESG-Verstöße bleiben ausgeschlossen.
ESG-Grundlagenkategorie: Umfasst gängige Strategien wie Best-in-Class-Ansätze oder systematische Ausschlüsse einzelner Sektoren. Die sozialen Ausschlüsse entsprechen weitgehend der Übergangskategorie, ergänzt um einen Kohle-Ausschluss.
Für alle drei Gruppen soll gelten: Mindestens 70 Prozent des Portfolios müssen der jeweiligen Strategie folgen. Nur Produkte, die unter eine der Kategorien fallen, dürfen künftig ESG-Begriffe im Namen oder im Vertrieb verwenden.
Neben der Neusortierung entfällt ein großer Teil der Offenlegungspflichten auf Unternehmensebene. Bisher mussten Anbieter mit über 500 Beschäftigten detailliert auflisten, welche negativen Nachhaltigkeitswirkungen ihre Anlageentscheidungen haben. Diese Pflicht soll für die meisten Institute gestrichen werden – mit Einsparungen von schätzungsweise 56 Millionen Euro jährlich. Nur die größten Player müssten weiterhin berichten; konkrete Schwellen nennt die EU-Kommission nicht.
Auch die Produktinformationen werden überarbeitet: weniger Themen, maximal zwei Seiten Umfang, klare Fokussetzung auf wesentliche Kriterien. Anbieter sollen mit weniger Datenpunkten auskommen und bei Bedarf Schätzwerte nutzen dürfen – unter transparenter Kennzeichnung. Damit sollen gerade kleinere Häuser leichter Zugang zu ESG-Produkten erhalten.
Die EU-Taxonomie bleibt wichtig, wird aber flexibler eingebunden. Produkte, die mindestens 15 Prozent in Taxonomie-konforme Anlagen investieren, erfüllen automatisch das 70-Prozent-Kriterium für die nachhaltige Wirkung. Auch Fonds, die an EU-Klimabenchmarks ausgerichtet sind, sollen einfacher einzuordnen sein.
Für Anleger soll die Reform mehr Orientierung bringen und das Risiko von Greenwashing senken. Gleichzeitig will die EU verhindern, dass Anbieter aus Angst vor Kritik ihre Nachhaltigkeitsstrategien nicht mehr offen kommunizieren – das sogenannte Green Hushing.
Aus der Branche kommen überwiegend positive Reaktionen. Der Fondsverband BVI spricht von einem „gelungenen Schritt“ und sieht klare Vorteile durch die Entlastung bei Dokumentationen. Auch der Versichererverband GDV begrüßt die geplante Vereinheitlichung der Produktinformationen – bisher mussten Anleger häufig 20 Seiten und mehr lesen.
Der Vorschlag wird nun im Parlament und im Rat beraten. Eine endgültige Fassung der neuen SFDR-Regeln wird für 2026 erwartet.




