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EU plant Vereinfachung der Nachhaltigkeitsregeln für Finanzprodukte

  • Die EU plant eine Reform der SFDR, um die Komplexität zu reduzieren und die Transparenz zu erhöhen.
  • Ein neues Kategoriensystem für ESG-Produkte soll die bisherigen Einstufungen ersetzen und das Risiko von Greenwashing senken.

Die Europäische Union plant eine umfassende Reform der Offenlegungsverordnung (SFDR) für Finanzprodukte. Ziel ist es, die Komplexität zu reduzieren und die Transparenz für Anleger zu erhöhen.

Ein neues Kategoriensystem für ESG-Produkte soll die bisherigen Artikel-8- und -9-Einstufungen ersetzen. Es wird drei Produktgruppen geben: Nachhaltige Kategorie, Übergangskategorie und ESG-Grundlagenkategorie.

Produkte der nachhaltigen Kategorie müssen in Unternehmen oder Projekte mit hohen Nachhaltigkeitsstandards investieren. Strenge Ausschlüsse gelten für Tabak, verbotene Waffen und fossile Energien mit Expansionsplänen.

Die Übergangskategorie richtet sich an Unternehmen, die sich auf dem Weg zur Nachhaltigkeit befinden. Fossile Energien sind eingeschränkt zulässig, sofern keine Ausweitung geplant ist.

Die ESG-Grundlagenkategorie umfasst Strategien wie Best-in-Class-Ansätze. Soziale Ausschlüsse entsprechen weitgehend der Übergangskategorie, ergänzt um einen Kohle-Ausschluss.

Mindestens 70 Prozent des Portfolios müssen der jeweiligen Strategie folgen. Nur Produkte, die unter eine der Kategorien fallen, dürfen ESG-Begriffe im Namen oder Vertrieb verwenden.

Ein Großteil der Offenlegungspflichten auf Unternehmensebene entfällt. Anbieter mit über 500 Beschäftigten müssen nicht mehr detailliert über negative Nachhaltigkeitswirkungen berichten.

Produktinformationen werden auf maximal zwei Seiten reduziert. Anbieter dürfen Schätzwerte nutzen, um den Zugang zu ESG-Produkten zu erleichtern.

Die EU-Taxonomie bleibt wichtig, wird aber flexibler eingebunden. Produkte mit mindestens 15 Prozent Taxonomie-konformen Anlagen erfüllen das 70-Prozent-Kriterium automatisch.

Die Reform soll das Risiko von Greenwashing senken und mehr Orientierung für Anleger bieten. Gleichzeitig soll Green Hushing vermieden werden.

Branchenverbände begrüßen die Reform. Der Fondsverband BVI und der Versichererverband GDV sehen Vorteile durch die Entlastung bei Dokumentationen.

Der Vorschlag wird nun im Parlament und im Rat beraten. Eine endgültige Fassung der neuen SFDR-Regeln wird für 2026 erwartet.

Quelle: Eulerpool Research Systems