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Bluesky im Visier der EU: Verstoß gegen Offenlegungspflichten

Quelle: eulerpool

Bluesky wird vorgeworfen, EU-Regeln zu verletzen, indem Nutzerzahlen und ein rechtlicher Sitz nicht offengelegt werden.

Die Social-Media-Plattform Bluesky, die nach einer Nutzerabwanderung von Elon Musks X deutlich an Popularität gewonnen hat, verstößt laut EU-Kommission gegen geltende Vorschriften, da sie zentrale Angaben nicht veröffentlicht. Dies gab die Kommission am Montag bekannt.

„Alle Plattformen in der EU müssen eine dedizierte Seite auf ihrer Website haben, die die Anzahl der EU-Nutzer und ihren rechtlichen Sitz angibt“, erklärte Thomas Regnier, Sprecher der Kommission. „Das ist bei Bluesky aktuell nicht der Fall.“ Die EU-Behörde hat bereits alle 27 Mitgliedstaaten gebeten, Hinweise auf einen möglichen Standort von Bluesky in der EU zu finden, jedoch bislang ohne Erfolg.

Bluesky reagierte zunächst nicht auf Anfragen zur Stellungnahme.

Die Plattform, eine US-amerikanische Public Benefit Corporation unter der Leitung der Digitalrechtsaktivistin Jay Graber, verzeichnete jüngst einen starken Zuwachs. Seit dem Wahltag in den USA stieg die App-Nutzung in den USA und Großbritannien laut Similarweb um fast 300 Prozent auf 3,5 Millionen tägliche Nutzer. Bluesky ähnelt X in seiner Funktionsweise, ermöglicht Nutzern jedoch, kurze Nachrichten und Bilder zu posten, und hat durch Musk-kritische Entscheidungen wie eine reduzierte Content-Moderation zahlreiche Akademiker, Journalisten und linksgerichtete Politiker angelockt.

Zu den prominenten Nutzern gehört EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die kürzlich einen Account auf Bluesky eröffnete.

Die EU verstärkt aktuell ihre Regulierungsmaßnahmen für digitale Plattformen. Im Fokus steht insbesondere die Einhaltung des Digital Services Act (DSA), der Online-Plattformen verpflichtet, Maßnahmen gegen illegale Inhalte und Desinformation zu ergreifen. Neben Bluesky sind auch TikTok, YouTube und Snap Gegenstand von Untersuchungen, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes künstlicher Intelligenz in ihren Algorithmen.

Unternehmen, die gegen die EU-Regeln verstoßen, drohen Strafen von bis zu 6 Prozent ihres globalen Jahresumsatzes. Wiederholungstäter könnten sogar vom europäischen Markt ausgeschlossen werden.