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Antidiskriminierungsbeauftragte fordert längere Fristen für Diskriminierungsbeschwerden

  • Ferda Ataman fordert eine Verlängerung der Frist für Diskriminierungsbeschwerden auf zwölf Monate.
  • Die aktuelle Zwei-Monats-Frist wird als unzureichend und nicht zeitgemäß kritisiert.

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, fordert eine Verlängerung der Frist für Diskriminierungsbeschwerden in Deutschland. Sie hält die aktuelle Zwei-Monats-Frist für unzureichend und schlägt eine Verlängerung auf zwölf Monate vor.

Ataman kritisiert, dass Betroffene von Diskriminierung oder sexueller Belästigung derzeit innerhalb weniger Wochen handeln müssen. Sie argumentiert, dass die aktuelle Regelung die Bedürfnisse der Betroffenen nicht berücksichtigt, die oft unter Schock stehen oder Beratung benötigen.

Eine Verlängerung der Frist auf ein Jahr soll den Betroffenen besseren Schutz bieten und gleichzeitig die Anzahl der gerichtlichen Konflikte reduzieren. Ataman verweist auf andere europäische Länder, in denen längere Fristen bereits etabliert sind.

Im Arbeitskontext führt die kurze Frist ihrer Meinung nach zu unnötigen Eskalationen, da beide Parteien unter Zeitdruck stehen. Ataman sieht eine Ungleichbehandlung im deutschen Recht, insbesondere bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Während Unfallopfer drei Jahre Zeit haben, um rechtliche Schritte einzuleiten, endet die Frist für Belästigungsbeschwerden nach wenigen Wochen. Diese Diskrepanz müsse beseitigt werden, fordert Ataman.

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) müssen Betroffene innerhalb von zwei Monaten aktiv werden, um Ansprüche geltend zu machen. Ataman hält diese starre Frist für nicht mehr zeitgemäß und fordert eine längst überfällige Korrektur.

Quelle: Eulerpool Research Systems