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Lexikon

Ausfertigung

Ausfertigung ist ein juristischer Begriff, der sich auf die Anfertigung einer beglaubigten Abschrift oder Kopie eines Schriftstücks bezieht. Dieser Begriff wird häufig im Kontext von Rechtsdokumenten und Verträgen verwendet.

Eine Ausfertigung ist eine authentische und rechtswirksame Reproduktion eines Originaldokuments. Sie wird in der Regel von einer autorisierten Stelle - wie einem Notar oder einem Gericht - beglaubigt, um ihre Echtheit zu bestätigen. Ausfertigungen können beispielsweise in Verträgen verwendet werden, um sicherzustellen, dass alle Parteien über ein Exemplar des Vertrags verfügen, das denselben rechtlichen Status wie das Original hat.

Bei der Erstellung einer Ausfertigung ist es wichtig, dass alle Inhalte des Originaldokuments genau übernommen werden, um sicherzustellen, dass die Kopie den gleichen rechtlichen Wert wie das Original hat. Die Ausfertigung enthält normalerweise auch eine Bestätigung der Beglaubigung durch die autorisierte Stelle, um rechtliche Anerkennung zu gewährleisten.

Ausfertigungen sind insbesondere dann von Bedeutung, wenn Originaldokumente an mehrere Parteien ausgehändigt werden müssen oder wenn das Originaldokument für sichere Aufbewahrungszwecke aufbewahrt werden muss. Durch die Erstellung beglaubigter Ausfertigungen wird gewährleistet, dass jede Partei über ein rechtskräftiges Exemplar verfügt und somit rechtliche Sicherheit besteht.

In der Geschäftswelt kann der Begriff "Ausfertigung" auch auf andere Arten von Reproduktionen oder Kopien verweisen, die in Zusammenhang mit Verträgen oder anderen rechtlichen Dokumenten stehen. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass eine ordnungsgemäß beglaubigte Ausfertigung den höchsten rechtlichen Wert hat.

Insgesamt ist eine Ausfertigung eine wichtige Komponente der rechtlichen Dokumentation und sorgt für Klarheit und Sicherheit bei der Verbreitung und Aufbewahrung von Verträgen und anderen juristischen Unterlagen. Durch die Verwendung von beglaubigten Ausfertigungen können alle Parteien sicherstellen, dass sie über rechtswirksame Kopien von Dokumenten verfügen, die ihren rechtlichen Anforderungen entsprechen.

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