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Wirtschaftsministerium fordert fristgerechte Schlussabrechnung der Coronahilfen

  • Unternehmen und Selbstständige müssen Schlussabrechnungen für Coronahilfen bis 30. September einreichen.
  • Rund 300.000 Abrechnungen fehlen noch, sonst drohen Rückzahlungen samt Zinsen.

Das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin hat Unternehmen und Selbstständige aufgefordert, ihre Schlussabrechnungen für die Coronahilfen bis zum 30. September einzureichen. Andernfalls drohen hohe Rückzahlungen.

Rund 300.000 Schlussabrechnungen fehlen noch, während bereits etwa 570.000 eingereicht wurden. Wer die Abrechnung nicht vorlegt, muss die erhaltenen Gelder samt Zinsen zurückzahlen.

Zwischen Juni 2020 und Juni 2022 wurden über 63 Milliarden Euro an Unternehmen und Selbstständige ausgezahlt, die coronabedingte Umsatzrückgänge erlitten hatten. Die Anträge wurden zunächst vorläufig bewilligt.

Die Schlussabrechnungen werden von Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern erstellt. Diese berechnen mögliche Rück- oder Nachzahlungen.

Für die Bewilligung der Coronahilfen und die Schlussabrechnung sind die Bundesländer zuständig. Bisher wurden über 197.000 Schlussbescheide erteilt. In 36 Prozent der Fälle wurden die Hilfen bestätigt, in 41 Prozent eine Nachzahlung gewährt und in 24 Prozent eine Rückzahlung gefordert.

Die Abgabefrist wurde bereits zweimal verlängert. Staatssekretär Sven Giegold mahnte, die „letzte Gelegenheit“ zu nutzen und betonte die Bedeutung der Abrechnungen: „Es handelt sich um Geld der Steuerzahler.“

Quelle: Eulerpool Research Systems

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