Die Bundesnetzagentur verschärft ihren Kurs gegenüber der Deutschen Bahn. Wegen anhaltender Defizite im Baustellenmanagement verhängte die Aufsichtsbehörde ein Zwangsgeld in Höhe von 2,8 Millionen Euro gegen die Netztochter InfraGO. Trotz der Sanktion habe sich die Situation bislang nicht verbessert.
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, kritisierte gegenüber der Rheinischen Post ein „miserables Baustellen-Management“. Zwar sei die umfassende Modernisierung des Schienennetzes eine enorme Herausforderung, vergleichbar mit einer Operation am offenen Herzen, doch müssten Personen- und Güterverkehr parallel weiter funktionieren.
Nach Einschätzung der Behörde gelingt dies derzeit nicht ausreichend. Vor allem kurzfristig angesetzte oder schlecht kommunizierte Baustellen sorgten für erhebliche Probleme im laufenden Betrieb.
Besonders gravierend ist aus Sicht der Aufsicht die mangelhafte Vorankündigung von Baumaßnahmen. Im Sommer wurden Wettbewerber nur in 62 Prozent der Fälle rechtzeitig über Baustellen informiert, im Spätherbst sank dieser Wert sogar auf 55 Prozent. Für die Bundesnetzagentur ist diese Quote nicht akzeptabel.
Die Behörde sieht darin einen klaren Verstoß gegen die Verpflichtung der Bahn, allen Verkehrsunternehmen einen planbaren und fairen Netzzugang zu ermöglichen.
Als Konsequenz verhängte die Bundesnetzagentur ein Zwangsgeld in Höhe von 2,8 Millionen Euro gegen die Netztochter InfraGO der Deutsche Bahn. Hintergrund sind mangelhafte und verspätete Baustellenankündigungen.
Nach Einschätzung der Behörde blieb diese Maßnahme bislang jedoch ohne spürbare Wirkung. An den strukturellen Problemen habe sich nichts geändert.
Angesichts der ausbleibenden Besserung kündigte Klaus Müller ein schärferes Vorgehen an. Künftig sollen alle Verkehrsunternehmen, die das Schienennetz nutzen, bei Beeinträchtigungen durch schlecht koordinierte Baustellen entschädigt werden.
In besonders gravierenden Fällen will die Bundesnetzagentur noch weiter gehen. Werden Baumaßnahmen extrem spät kommuniziert, könne die Behörde deren Durchführung untersagen. Ziel sei es, Druck aufzubauen und die Planbarkeit im Bahnverkehr deutlich zu verbessern.
Gegen dieses Vorgehen hat die Deutsche Bahn inzwischen Klage eingereicht. Das Unternehmen wehrt sich insbesondere gegen die Möglichkeit, dass Baustellen kurzfristig untersagt werden können.
Ungeachtet dessen macht die Bundesnetzagentur deutlich, dass sie an ihrem Kurs festhalten will. Die notwendige Sanierung des Schienennetzes solle vorangetrieben werden, ohne den laufenden Personen- und Güterverkehr weiter zu belasten.




