Mehr als 160.000 Euro geben Eltern laut Statistischem Bundesamt durchschnittlich für ein Kind bis zur Volljährigkeit aus. Die zugrunde liegenden Zahlen sind allerdings einige Jahre alt – realistisch dürfte die Belastung heute noch höher liegen. Umso naheliegender ist der Wunsch vieler Familien, wenigstens steuerlich zu profitieren. Genau hier setzen gezielte Gestaltungen an. Richtig umgesetzt, können sie über die Jahre eine Steuerersparnis von mehr als 60.000 Euro bringen.
Der Gesetzgeber sieht zwar einige automatische Entlastungen für Eltern vor, diese bleiben jedoch meist überschaubar. Kinderbetreuungskosten lassen sich bis zu 6000 Euro pro Jahr zu 80 Prozent als Sonderausgaben absetzen. Zudem gibt es den Kinderfreibetrag einschließlich Betreuung und Erziehung, der 2025 bei insgesamt 9600 Euro pro Kind liegt.
Allerdings greift hier die sogenannte Günstigerprüfung. Das Finanzamt vergleicht den steuerlichen Vorteil aus dem Freibetrag mit dem bereits ausgezahlten Kindergeld. Überwiegt das Kindergeld – aktuell 255 Euro pro Monat – bleibt es dabei, zusätzliche Steuerersparnisse entstehen nicht. In der Praxis profitieren nur Eltern mit vergleichsweise hohen Einkommen überhaupt vom Kinderfreibetrag.
Wer sich damit abfindet, verschenkt Potenzial. Der eigentliche Steuerspareffekt entsteht nicht über Freibeträge oder Kindergeld, sondern über frühzeitige Vermögensübertragungen auf Kinder. Denn während Eltern auf Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags 26,375 Prozent Abgeltungsteuer zahlen, gelten für Kinder deutlich günstigere Regeln.
Auch minderjährige Kinder profitieren von steuerlichen Freibeträgen. Ihnen stehen der Sparerpauschbetrag von 1000 Euro, ein Sonderausgabenpauschbetrag sowie der allgemeine Grundfreibetrag zu. In Summe können Kinder derzeit Kapitalerträge von bis zu 13.132 Euro pro Jahr erzielen, ohne dass darauf Einkommensteuer anfällt – sofern keine weiteren Einkünfte vorliegen.
Rechnerisch ergibt sich daraus eine Steuerersparnis von rund 3460 Euro pro Jahr und Kind. Über 18 Jahre summiert sich das auf mehr als 60.000 Euro – ganz ohne aggressive Modelle oder Grauzonen.
Vermögende Eltern können diesen Effekt nutzen, indem sie frühzeitig Kapital auf ihre Kinder übertragen. Ein Beispiel: Wird bei Geburt ein Aktiendepot im Wert von rund 325.000 Euro übertragen, fallen aufgrund der hohen Schenkungsfreibeträge in der Regel keine Schenkungsteuern an. Voraussetzung ist, dass die Übertragung unentgeltlich erfolgt und der Bank korrekt gemeldet wird.
Bei einer moderaten Dividendenrendite von etwa vier Prozent erzielt das Kind jährlich rund 13.000 Euro an Erträgen – steuerfrei. Sinnvoll ist zusätzlich die Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt, damit Banken gar keine Abgeltungsteuer einbehalten.
Ganz ohne Einschränkungen ist das Modell nicht. Erzielt ein gesetzlich familienversichertes Kind regelmäßige Einkünfte von mehr als 535 Euro im Monat, entfällt die beitragsfreie Krankenversicherung. Auch beim BAföG kann hohes eigenes Vermögen problematisch werden, da dort nur 15.000 Euro anrechnungsfrei bleiben.
Zudem gilt: Geschenkt ist geschenkt. Das übertragene Vermögen gehört rechtlich dem Kind. Eltern dürfen es nur treuhänderisch im Interesse des Kindes verwalten. Rückübertragungen oder die Nutzung der Erträge für eigene Zwecke können steuerlich als Missbrauch gewertet werden – mit erheblichen Konsequenzen.
Nicht jede Familie verfügt über sechsstellige Beträge für frühzeitige Depotübertragungen. Doch auch mit kleineren Stellschrauben lässt sich spürbar sparen. Angestellte Eltern können etwa in Gehaltsverhandlungen statt klassischer Lohnerhöhungen Zuschüsse zur Kinderbetreuung vereinbaren.
Für nicht schulpflichtige Kinder sind diese Zuschüsse unbegrenzt steuer- und sozialabgabenfrei. Ob Kita-Gebühren, Tagesmutter oder Essensgeld – jeder Euro kommt netto an und wirkt oft deutlich stärker als eine reguläre Gehaltserhöhung.
Kinder führen nicht automatisch zu hohen Steuervorteilen. Wer sich jedoch frühzeitig mit den Spielräumen beschäftigt, kann erhebliche Beträge sparen – legal, transparent und langfristig. Entscheidend ist nicht das Einkommen allein, sondern der bewusste Umgang mit Vermögen, Freibeträgen und Gestaltungsoptionen.




