Sie hat elf Ziffern und dient der eindeutigen Identifizierung von Personen in Verwaltungsverfahren – die Identifikationsnummer (IDNr). Den meisten Bürgerinnen und Bürgern ist sie als Steuer-ID vertraut. Sie wird aber auch für Verwaltungsdienstleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) genutzt, etwa bei Kindergeldanträgen oder Unternehmensgründungen.
In einem gemeinsamen Argumentationspapier fordern unter anderem die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, die Rentenversicherung sowie der Spitzenverband der Krankenkassen den Bund auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
„Die Politik fordert, dass wir digitalisieren und effizienter werden, gibt uns aber nicht die nötigen Mittel an die Hand“, sagt DGUV-Hauptgeschäftsführer Stephan Fasshauer. In vielen Fällen dürften Sozialversicherungsträger die Identifikationsnummer bislang nicht nutzen, weil das OZG die Anwendung stark begrenze. Das erschwere Abläufe, beeinträchtige die Qualitätssicherung und erschwere die Prävention von Leistungsmissbrauch.
Ziel der Registermodernisierung ist eigentlich der sogenannte Once-only-Ansatz: Daten sollen nur einmal erhoben und anschließend zwischen Behörden ausgetauscht werden. In der Praxis funktioniert das jedoch oft nicht.
Ein Beispiel aus der Unfallversicherung: Meldet ein Gründer sein Unternehmen beim Gewerbeamt an, werden identische Daten später erneut für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen benötigt. Zwar dürfen diese die Identifikationsnummer für einen konkreten Zweck abrufen, müssen sie aber nach Abschluss des Vorgangs wieder löschen.
Die Folge sind paradoxe Abläufe. Vorgänge müssen nachträglich bereinigt, Unterlagen geschwärzt oder sogar vernichtet werden. Verfahren dauern länger, Personal wird gebunden und Gründer verstehen nicht, warum Daten zunächst abgefragt und anschließend wieder gelöscht werden.
Dabei verfolgt Digitalminister Karsten Wildberger das Ziel, Unternehmensgründungen künftig innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen. Solange zentrale Identifikatoren jedoch nicht dauerhaft genutzt werden dürfen, bleibt dieses Ziel schwer erreichbar.
„Wir haben bei unseren Onlinediensten schon große Fortschritte gemacht“, sagt Fasshauer. Doch viele Verwaltungsprozesse seien noch nicht vollständig digitalisiert, der Austausch zwischen Behörden bleibe begrenzt. Bürgerinnen und Bürger müssten ihre Daten deshalb immer wieder neu eingeben. Ein zentraler Grund seien anhaltende Datenschutzbedenken.
Um das Once-only-Prinzip umzusetzen, schlagen die Sozialversicherungsträger vor, den Anwendungsbereich der Identifikationsnummer zu erweitern. Möglich wäre etwa eine Anpassung der Zweckbindung im IDNr-Gesetz. Alternativ könnten zusätzliche Verwendungszwecke per Rechtsverordnung geregelt werden.
Auch die Führung der Bundesagentur für Arbeit unterstützt diesen Ansatz. „Nicht die Menschen sollten von Behörde zu Behörde wandern, sondern die Daten“, schrieben Andrea Nahles und Digitalchef Stefan Latuski in einem Gastbeitrag.
Datenschutz und Datensouveränität hätten weiterhin Priorität, dürften aber nicht als Vorwand dienen, um echte Verwaltungsdigitalisierung zu blockieren.
Innerhalb der Bundesregierung besteht bislang keine klare Linie. Das Bundesinnenministerium wollte sich nicht äußern und verwies auf das Digitalministerium. Dort heißt es, der politische Entscheidungsprozess sei noch nicht abgeschlossen.
Das seit August 2023 geltende Identifikationsnummerngesetz soll bis Ende 2028 evaluiert werden. Dabei soll auch geprüft werden, ob zusätzliche Identifikationsnummern für einzelne Bereiche sinnvoll sind – oder ob eine einheitliche Nummer für alle Verwaltungsregister genutzt werden sollte.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider sieht im Ausbau des Once-only-Prinzips eine große Chance für eine funktionierende Verwaltungsdigitalisierung. Zwar sei die bereichsübergreifende Nutzung der Identifikationsnummer ein intensiver Eingriff in die Datensouveränität, Transparenz könne diesen jedoch absichern.
Eine zentrale Rolle spielt dabei das sogenannte Datenschutzcockpit. Über dieses Tool können Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen, wann und von welcher Stelle ihre Identifikationsnummer genutzt wurde – unabhängig davon, welche Behörden beteiligt sind.




