Digitalisierung der Verwaltung: Forderung nach erweiterter Nutzung der Steuer-ID
- Behörden fordern erweiterte Nutzung der Steuer-ID zur Förderung der Digitalisierung.
- Datenschutz bleibt wichtig, darf aber die Verwaltungsdigitalisierung nicht blockieren.
Die Steuer-ID, bekannt als Identifikationsnummer (IDNr), wird in Verwaltungsverfahren genutzt. Behörden fordern nun eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um die Digitalisierung zu fördern.
Sozialversicherungsträger kritisieren, dass das Onlinezugangsgesetz (OZG) die Nutzung der IDNr einschränkt. Dies erschwert Abläufe und die Prävention von Leistungsmissbrauch.
Das Ziel der Registermodernisierung ist der Once-only-Ansatz: Daten sollen nur einmal erhoben und zwischen Behörden ausgetauscht werden. In der Praxis funktioniert dies oft nicht.
Ein Beispiel: Unternehmensgründer müssen identische Daten mehrfach angeben. Die IDNr darf nur für konkrete Zwecke genutzt und muss danach gelöscht werden.
Diese Prozesse führen zu ineffizienten Abläufen und binden Personal. Digitalminister Karsten Wildberger strebt an, Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen.
Sozialversicherungsträger schlagen vor, den Anwendungsbereich der IDNr zu erweitern. Eine Anpassung des IDNr-Gesetzes oder zusätzliche Verwendungszwecke per Rechtsverordnung wären möglich.
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt diesen Ansatz. Daten sollten zwischen Behörden wandern, nicht die Menschen.
Datenschutz bleibt wichtig, darf aber die Digitalisierung nicht blockieren. Innerhalb der Bundesregierung gibt es noch keine klare Linie.
Das Identifikationsnummerngesetz wird bis 2028 evaluiert. Dabei wird geprüft, ob eine einheitliche Nummer für alle Verwaltungsregister sinnvoll ist.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte sieht im Ausbau des Once-only-Prinzips eine Chance für die Digitalisierung. Ein Datenschutzcockpit soll Transparenz schaffen.