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Sparkasse Gelsenkirchen: Klagewelle nach Schließfacheinbruch droht

  • Einbruch bei Sparkasse Gelsenkirchen: Klagewelle wegen Sicherheitsmängeln droht.
  • Unabhängige Gutachter prüfen technische Ausstattung und Sicherheitsstandards.

Nach einem spektakulären Einbruch in den Schließfachbereich der Sparkasse Gelsenkirchen, bei dem über 30 Millionen Euro gestohlen wurden, bereiten Anwälte eine Klagewelle vor. Im Fokus stehen Sicherheitsmängel und die Frage, ob die Bank ihre Obhutspflichten verletzt hat.

Rund 230 Ermittler suchen nach den Tätern. Geschädigte Kunden planen Schadensersatzklagen. Der Anwalt Daniel Kuhlmann spricht von einer möglichen Klagewelle „ungekannten Ausmaßes“. Erste Verfahren sollen bald beim Landgericht Essen eingereicht werden.

Der strategische Fokus liegt auf Musterklagen mit klarer Beweislage. Ziel ist eine rechtliche Leitentscheidung, die als Orientierung für spätere Verfahren dienen könnte. Die Zahl der Kläger könnte in den vierstelligen Bereich wachsen.

Im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung steht die Frage, ob die Sparkasse elementare Sicherheitsstandards eingehalten hat. Anwälte bemängeln fehlende Bewegungs- und Erschütterungsmelder sowie eine unzureichende Alarmweiterleitung.

Unabhängige Gutachter sollen klären, ob die technische Ausstattung der Filiale dem branchenüblichen Sicherheitsniveau entsprach. Eine Bestätigung von Sicherheitsmängeln könnte auf eine Verletzung der Sorgfaltspflichten hindeuten.

Ein zentrales Problem für Geschädigte ist die geringe Standardversicherung von 10.300 Euro. Höhere Ansprüche erfordern den Nachweis grober Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzungen der Bank.

Besonders betroffen sind vermögende Privatkunden und Unternehmer, die erhebliche Werte in Schließfächern lagerten. Anwälte raten zur Zurückhaltung, bis die kriminaltechnischen Ermittlungen abgeschlossen sind.

Ein außergerichtliches Vorgehen wird empfohlen, um Ansprüche anzumelden und die Beweisaufnahme abzuwarten. Die Sparkasse bestreitet Sicherheitsversäumnisse und verweist auf den „anerkannten Stand der Technik“.

Das Innenministerium prüft die Alarmanlage und mögliche Schwachstellen. Der Fall könnte zu einem Präzedenzurteil für die Haftung von Banken bei Schließfacheinbrüchen werden, mit weitreichenden Folgen für Sicherheitsstandards und Versicherungsbedingungen im deutschen Bankensektor.

Quelle: Eulerpool Research Systems