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Bundestag beschleunigt Bundeswehr-Ausrüstung mit neuem Gesetz

  • Neues Gesetz beschleunigt Bundeswehr-Ausrüstung durch vereinfachte Verfahren.
  • Industrie profitiert von mehr Planungssicherheit und weniger Klagerisiken.

Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das die Ausrüstung der Bundeswehr schneller voranbringen soll. Planungs- und Vergabeverfahren werden vereinfacht, um Milliardeninvestitionen zügiger in Waffen, Munition und Infrastruktur zu lenken.

Verteidigungsminister Boris Pistorius steht vor großen Herausforderungen: Unterstützung der Ukraine, Vorbereitung auf einen möglichen Waffenstillstand mit Russland und stärkere Präsenz in der Arktis. Die Bundeswehr benötigt dafür schnell verfügbare Ausrüstung und funktionierende Infrastruktur.

Das „Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr“ enthält einen Ausnahmekatalog. Rüstungs- und Bauprojekte gelten als „wesentliches Sicherheitsinteresse der Bundesrepublik“, was Umweltauflagen und Vergabeverfahren lockert.

Für die Industrie bedeutet das mehr Planungssicherheit und weniger Klagerisiken. Große Rüstungskonzerne begrüßten die Reform. Das Gesetz gilt bis 2030.

Neu ist der Einsatz funktionaler Ausschreibungen: Das Ministerium definiert die benötigte militärische Fähigkeit, die Industrie entwickelt die technische Lösung. Dies könnte kleinere Anbieter benachteiligen.

Parlamentarische Kontrolle bleibt: Große Beschaffungsvorhaben ab 25 Millionen Euro müssen dem Bundestag vorgelegt werden. Schnellere Vergaberegeln lösen nicht automatisch interne Abstimmungsprobleme.

Das Gesetz knüpft an Reformen von 2022 an, die zunächst nur für Waffensysteme galten. Nun werden auch Kasernen, Logistik und Sanitätsmaterial einbezogen. Es ist ein weiterer Schritt zur sicherheitspolitischen Zeitenwende.

Quelle: Eulerpool Research Systems