Noyb fordert Meta zur Einholung von Nutzererlaubnis für KI-Training auf
- Noyb fordert Meta zur Einholung von Nutzererlaubnis für KI-Training auf.
- Meta informiert Nutzer über Änderungen der Datenschutzerklärung und Widerspruchsrecht.
Die europäische Datenschutz-Organisation Noyb will Meta zwingen, vor dem Training von KI-Modellen mit Nutzer-Posts deren Erlaubnis einzuholen. Beschwerden wurden in elf Ländern eingereicht, um ein Dringlichkeitsverfahren zu starten.
Meta informiert Nutzer von Facebook, Instagram und Threads über Änderungen der Datenschutzerklärung. In einer E-Mail wird auf ein Widerspruchsrecht hingewiesen, da KI bei Meta ausgeweitet wird.
Noyb kritisiert, dass Meta gegen die DSGVO verstößt, selbst wenn persönliche Nachrichten ausgeschlossen sind. Meta hätte vor der KI-Nutzung eine aktive Zustimmung der Nutzer einholen müssen.
Meta entwickelt eigene KI-Systeme im Wettbewerb mit OpenAI, Google und Microsoft. Die KI wird mit Texten und Bildern von Nutzern trainiert, darunter Posts auf Facebook und Instagram.
Die deutsche Verbraucherzentrale interpretiert, dass auch Beiträge, die nur für Freunde sichtbar sind, für das KI-Training genutzt werden können. Private Nachrichten im Messenger sollen jedoch nicht verwendet werden.
Noyb bemängelt, dass der Zweck der KI-Technologie unklar bleibt, was den Anforderungen der DSGVO widerspricht. Meta beruft sich auf das berechtigte Interesse, um KI weiterzuentwickeln.
Der Wiener Jurist Max Schrems hat Meta bereits zweimal vor dem Europäischen Gerichtshof besiegt und Datenabkommen zwischen den USA und Europa gekippt.
Die Meta-Aktie stieg zeitweise um 0,3 Prozent auf 496,54 Dollar.