Neue Steuer- und Abgaberegeln ab 2026: Was sich für Pendler, Rentner und Arbeitgeber ändert
- Neue Steuer- und Abgaberegeln ab 2026 betreffen Pendler, Rentner und Arbeitgeber.
- Erhöhung der Entfernungspauschale und steuerliche Vorteile für Elektroautos.
Der Bundesrat hat neue Steuer- und Abgaberegeln verabschiedet, die ab 2026 gelten. Diese betreffen Pendler, Rentner, Arbeitnehmer mit E-Dienstwagen, Gewerkschaftsmitglieder und Arbeitgeber mit Betriebsfeiern.
Ab 2026 steigt die Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent. Dies begünstigt Pendler mit kurzen bis mittleren Distanzen.
Reine Elektroautos, die bis Ende 2030 zugelassen werden, bleiben bis 2035 von der Kfz-Steuer befreit. Hybridfahrzeuge sind ausgeschlossen.
Für E-Dienstwagen bleibt die 0,25-Prozent-Regel bestehen. Die Preisgrenze für den Bruttolistenpreis wird auf 100.000 Euro angehoben.
Arbeitnehmer, die ihren E-Dienstwagen privat laden, müssen ab 2026 die Strommengen über einen separaten Zähler erfassen. Eine Strompreispauschale ist bis 2030 vorgesehen.
Arbeitgeber, die E-Autos anschaffen, können bis zu 75 Prozent der Kosten im Anschaffungsjahr abschreiben. Dies gilt für Anschaffungen zwischen 2025 und 2027.
Gewerkschaftsbeiträge werden ab 2026 als Werbungskosten anerkannt. Dies könnte zu mehr Steuererklärungen führen.
Für berufliche Auslandsaufenthalte sind ab 2026 nur noch 2.000 Euro monatlich als Werbungskosten absetzbar.
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent gilt ab 2026 wieder für Speisen in der Gastronomie.
Die Aktivrente ermöglicht es Rentnern, ab 2026 bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuzuverdienen. Dies gilt nicht für Minijobs und Beamte.
Sehr kleine bAV-Anwartschaften können steuerfrei abgefunden werden, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Die steuerfreien Pauschalen für Ehrenamtliche und Übungsleiter werden erhöht.
Der steuerlich berücksichtigungsfähige Höchstbetrag für Spenden an politische Parteien steigt auf 3.300 Euro.
Bei Betriebsfeiern bleibt der Freibetrag pro Mitarbeiter bestehen, jedoch mit schärferer Abgrenzung für die Pauschalversteuerung.
Der Grad der Behinderung wird ab 2026 automatisch an das Finanzamt übermittelt.
Prämien der Stiftung Deutsche Sporthilfe für Platzierungen bei Olympischen Spielen bleiben ab 2026 steuerfrei.
Zum 1. Januar 2026 steigen der Grundfreibetrag, die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz sowie Kinderfreibetrag und Kindergeld.
Für die Steuererklärung 2025 gilt wieder der reguläre Zeitplan mit Abgabefristen bis Juli 2026 bzw. März 2027.