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Landgericht Frankenthal weist Klage gegen BioNTech zu Impfschäden zurück

  • Landgericht Frankenthal weist Klage gegen BioNTech wegen Impfschäden ab.
  • BioNTech-Aktie verliert vorbörslich 1,25 Prozent und liegt bei 90,52 Dollar.

Das Landgericht Frankenthal hat eine Klage gegen BioNTech wegen angeblicher Impfschäden abgewiesen. Die Klägerin forderte mindestens 200.000 Euro Schmerzensgeld und weitere Entschädigungen.

Die Klägerin behauptete, nach der zweiten Corona-Impfung eine beidseitige Lungenarterienembolie erlitten zu haben, was zu einer Immunschwäche führte. Das Gericht sah jedoch keinen ausreichenden Beweis für einen Zusammenhang mit der Impfung.

Die Bezeichnung „V-Aids“ für die Immunschwäche der Klägerin wurde vom Gericht als wissenschaftlich nicht anerkannt zurückgewiesen. Die Klägerin konnte ihre Beschwerden nicht ausreichend darlegen.

Das Gericht betonte, dass Impfstoffhersteller nur haften, wenn die Nebenwirkungen den Nutzen übersteigen. Bei BioNTech wurde ein positives Risiko-Nutzen-Verhältnis festgestellt, was zur Zulassung führte.

Ähnliche Klagen gegen Impfstoffhersteller wurden auch an anderen Gerichten in Deutschland abgewiesen. Für Covid-19-Impfstoffe gelten die gleichen Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel.

Bei der Beschaffung über die EU übernehmen die Mitgliedstaaten die Kosten erfolgreicher Klagen. Betroffene können sich an das Versorgungsamt ihres Bundeslandes wenden, um staatliche Versorgung zu prüfen.

Die BioNTech-Aktie verliert vorbörslich 1,25 Prozent und liegt bei 90,52 Dollar.

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