Bundesgerichtshof bestätigt Einziehung von Villa in Leverkusen wegen Sozialbetrugs
- Bundesgerichtshof bestätigt Einziehung einer Villa in Leverkusen wegen Sozialbetrugs.
- Familie bezog unrechtmäßig Sozialleistungen und verfügte über kriminelle Vermögenswerte.
Der Bundesgerichtshof hat die Einziehung einer Villa in Leverkusen bestätigt. Diese Entscheidung beendet einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Behörden und einer Familie, die mit der Großfamilie Al-Zein in Verbindung steht.
Das Landgericht Düsseldorf hatte zuvor entschieden, dass die Immobilie vom Staat eingezogen werden darf. Die Revision gegen dieses Urteil wurde verworfen, wie die Staatsanwaltschaft Düsseldorf mitteilte.
Der Hauptangeklagte wurde wegen Geiselnahme und Sozialbetrugs zu sechs Jahren Haft verurteilt. Sein Sohn erhielt wegen Geldwäsche eine Bewährungsstrafe und muss die Villa an die Stadt Leverkusen übertragen.
In dem Haus lebten Familienangehörige, die staatliche Leistungen bezogen. Insgesamt wurden rund 462.000 Euro an Sozialleistungen an die Familie ausgezahlt.
Das Gericht stellte fest, dass die Familie unvollständige oder falsche Angaben zu ihren Einkommensverhältnissen gemacht hatte. Mit den Geldern wurde unter anderem ein Kredit für die Immobilie bedient.
Ermittlungen ergaben, dass die Familie über erhebliche Vermögenswerte aus kriminellen Aktivitäten verfügte. Die Staatsanwaltschaft fand Bargeldbestände von bis zu 300.000 Euro sowie Luxusfahrzeuge und hochwertige Uhren.
Im Juni 2021 wurde der Fall bekannt, als die Polizei die Villa durchsuchte und Bargeld sowie Luxusuhren beschlagnahmte.
Die Zugehörigkeit der Familie zu einem Clan-Netzwerk spielte eine untergeordnete Rolle. Entscheidend waren die Straftaten und die Herkunft der Vermögenswerte.
Die Justiz unterstreicht mit der Entscheidung die Möglichkeit, Immobilien einzuziehen, die aus Straftaten finanziert wurden. Die Villa soll verwertet werden, die Erlöse fließen an die öffentliche Hand.