Nach Bolts juristischem Erfolg stoppt HMRC die Durchsetzung strittiger VAT-Zahlungen von Uber über £100 Mio. pro Quartal.
Ohne Vorankündigung hat His Majesty’s Revenue & Customs (HMRC) seine aggressive Haltung gegenüber Uber vorerst aufgegeben. Die britische Steuerbehörde verzichtet bis auf Weiteres darauf, Umsatzsteuer (VAT) auf den Gesamtfahrpreis von Uber-Fahrten einzutreiben – ein signifikanter Kurswechsel mit potenziell weitreichenden Folgen für die Ridesharing-Branche im Vereinigten Königreich.
Anlass für den Strategiewechsel ist eine Fußnote in Ubers aktuellem Quartalsbericht: HMRC habe erklärt, man werde die laufenden Steuerforderungen nicht weiter durchsetzen, solange das Berufungsverfahren eines Wettbewerbers in einem verwandten Fall noch anhängig sei. Gemeint ist Bolt. Der estnische Rivale hatte im März vor dem Upper Tribunal einen Sieg errungen – das Gericht bestätigte, dass Bolt unter das Tour Operators’ Margin Scheme (TOMS) falle und damit nicht auf den vollen Fahrpreis VAT zahlen müsse, sondern lediglich auf seine Marge. HMRC zeigte sich „enttäuscht“ vom Urteil, bemüht sich aber um Berufung.
Bis dato musste Uber quartalsweise Differenzzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe leisten, um das eigene Berufungsverfahren überhaupt weiterführen zu können. Seit 2022 summierten sich diese „Assessments“ – die Uber stets als nicht akzeptiert bezeichnete – auf 1,4 Milliarden Pfund. Diese Praxis ist nun gestoppt – zumindest temporär.
Der steuerrechtliche Hintergrund ist komplex, aber entscheidend: Seit einem Urteil des Supreme Court im Jahr 2021 muss Uber seine Fahrer als Arbeitnehmer behandeln – was HMRC veranlasste, die volle VAT auf den Fahrpreis zu verlangen. Uber hingegen argumentiert, es agiere – ebenso wie Bolt – lediglich als Vermittler und dürfe daher TOMS anwenden.
Dass Uber allein im Jahr 2023 rund 5,3 Milliarden Pfund Umsatz im Vereinigten Königreich erzielte – etwa 18 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes –, macht die steuerliche Bewertung umso relevanter. Im Hintergrund schwelt zudem eine Schadenersatzklage der Londoner Black-Cab-Fahrer, die Uber vorwerfen, seine Betriebsgenehmigung unrechtmäßig erhalten zu haben. Uber nennt die Vorwürfe „völlig haltlos“.
Offiziell schweigt HMRC zu seinem plötzlichen Kurswechsel mit Verweis auf die Vertraulichkeit des Steuerverhältnisses. Man betone lediglich, dass bei Berufungen weiterhin Schritte unternommen würden, um etwaige Steueransprüche abzusichern. Auch Uber selbst bleibt in der öffentlichen Kommunikation nüchtern und verweist lediglich auf den Quartalsbericht.
Doch hinter den Kulissen ist klar: Der britische Staat hat an steuerrechtlicher Front gegen die Plattformökonomie an Boden verloren – und Uber gewinnt Zeit.



