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DAK-Gesundheit verklagt Bund: Finanzierungslücke bei Bürgergeldempfängern

  • DAK-Gesundheit klagt gegen unzureichende Bundeszahlungen für Bürgergeldempfänger.
  • Finanzierungslücke könnte Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung beeinflussen.

Die DAK-Gesundheit zieht vor das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Vorstandschef Andreas Storm schließt sich der Klagewelle der gesetzlichen Krankenkassen an. Der Vorwurf: Der Bund zahlt zu wenig für die medizinische Versorgung von Bürgergeldempfängern.

Der Bund überweist monatlich 133,17 Euro pro Bürgergeldbezieher. Ein Gutachten zeigt, dass die tatsächlichen Kosten fast dreimal so hoch sind. Bei vollständiger Finanzierung hätte die gesetzliche Krankenversicherung jährlich rund zehn Milliarden Euro mehr zur Verfügung.

Der GKV-Spitzenverband klagte bereits im September gegen die Bundesregierung. Die Kassen warnen vor einem Defizit von 6,2 Milliarden Euro für 2024. Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds fiel unter die gesetzliche Mindestgrenze, was zu einer Zusatzförderung des Bundes führte.

Knapp die Hälfte der Bürgergeldbezieher hat ausländische Wurzeln. Die Krankenkassen betonen die steigenden Gesundheitsausgaben. Unabhängig von der Herkunft stehen die Kassen vor steigenden Kosten und unzureichenden Bundeszahlungen.

Die Klage der DAK erhöht den Druck auf die Bundesregierung, die Finanzierungslücke zu schließen. Dies könnte weitreichende Folgen für die zukünftige Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung haben.

Quelle: Eulerpool Research Systems