BGH-Urteil erleichtert Schadenersatz bei Facebook-Datendiebstahl
- BGH erleichtert Schadenersatzansprüche bei Facebook-Datendiebstahl.
- Meta bestreitet Datenschutzverstoß, Aktie leicht gefallen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Betroffene eines Facebook-Datendiebstahls geringere Anforderungen erfüllen müssen, um Schadenersatz zu erhalten. Ein Nachweis über den Missbrauch der Daten ist nicht erforderlich.
Das Urteil hat Signalwirkung für ähnliche Verfahren in Deutschland. Erstmals nutzte der BGH das neue Leitentscheidungsverfahren, um grundlegende rechtliche Fragen zu klären.
Richter Stephan Seiters betonte, dass der Schadenersatz bei Kontrollverlust über Daten begrenzt bleibt. Im vorliegenden Fall sind 100 Euro als Entschädigung möglich.
Im April 2021 wurden Daten von 533 Millionen Facebook-Nutzern veröffentlicht. Die Täter nutzten eine Funktion zur Freundessuche aus. Zahlreiche Klagen wurden in erster Instanz abgewiesen.
Meta betonte, es habe keinen Datenschutzverstoß gegeben. Über 6.000 Verfahren wurden gewonnen, was einer Erfolgsquote von über 85 Prozent entspricht. Die Meta-Aktie fiel leicht um 0,31 Prozent auf 552,38 US-Dollar.