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Lexikon

unlauterer Wettbewerb

Unlauterer Wettbewerb ist eine rechtswidrige Praxis im Wirtschaftsleben, bei der wettbewerbswidrige Handlungen von Unternehmen angewendet werden, um unlautere Wettbewerbsvorteile zu erlangen. Diese Verhaltensweise verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und schützt Verbraucher sowie andere Marktakteure vor manipulativen, irreführenden oder unfairen Geschäftspraktiken.

Unternehmen, die sich unlauterer Wettbewerbspraktiken schuldig machen, können unterschiedliche Strategien einsetzen, um ihre Position auf Kosten der Konkurrenz zu stärken. Dies kann beispielsweise das absichtliche Verbreiten von unwahren oder irreführenden Informationen über Produkte, Preise oder das eigene Unternehmen beinhalten. Auch das Imitieren oder Nachahmen der Produkte oder Dienstleistungen anderer Unternehmen, um von deren gutem Ruf zu profitieren, gilt als unlauterer Wettbewerb.

Das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) legt klare Regeln fest, um unlautere Wettbewerbspraktiken zu bekämpfen und fairere Marktbedingungen zu schaffen. Zu den gängigen Beispielen von unlauterem Wettbewerb gehören beispielsweise das Versenden von unerwünschter Werbung (Spam), das Ausnutzen von Markenverwechslungsgefahr, Rufausbeutung oder unzulässige Vergleichswerbung.

Die Einhaltung fairer Geschäftspraktiken ist entscheidend, um das Vertrauen von Verbrauchern und anderen Marktteilnehmern zu gewinnen und langfristig erfolgreich zu sein. Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass Verstöße gegen das UWG rechtliche Konsequenzen haben können, darunter Wettbewerbsverbote, Unterlassungserklärungen, Schadensersatzforderungen sowie Reputationsschäden.

Um sich vor unlauterem Wettbewerb zu schützen, sollten Unternehmen umfassende Compliance-Maßnahmen implementieren. Dies umfasst unter anderem regelmäßige Überprüfungen der eigenen Geschäftspraktiken, die Schulung von Mitarbeitern im Bereich des Wettbewerbsrechts sowie die Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsberatern.

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