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Lexikon

unbeschränkte Steuerpflicht

Unbeschränkte Steuerpflicht ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht und bezeichnet die uneingeschränkte Verpflichtung einer natürlichen Person, in Deutschland Steuern zu entrichten. Gemäß § 1 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt steuerpflichtig.

Die unbeschränkte Steuerpflicht kann jedoch auch dann greifen, wenn weder ein Wohnsitz noch ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland besteht. Dies ist der Fall, wenn eine Person in Deutschland einen so genannten beschränkten Steuerpflichtigen Status innehat. Ein solcher Status kann sich beispielsweise ergeben, wenn Einkünfte aus einer in Deutschland ansässigen oder tätigen Person stammen oder wenn Kapitalerträge von deutschen Quellen erzielt werden.

Für unbeschränkt Steuerpflichtige unterliegen sämtliche weltweit erzielten Einkünfte der deutschen Besteuerung. Dies bedeutet, dass sie ihre Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen müssen und alle Einkünfte aus selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge sowie weitere Einkunftsarten angeben müssen. Zudem können sie bestimmte Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen, um ihre steuerliche Belastung zu optimieren.

Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auch auf das Welteinkommen eines Steuerpflichtigen. Das heißt, dass unbeschränkt Steuerpflichtige nicht nur den inländischen Steuergesetzen unterliegen, sondern auch internationale steuerrechtliche Aspekte beachten müssen, wie zum Beispiel die Doppelbesteuerung von Einkünften aus dem Ausland.

Insgesamt erfordert die unbeschränkte Steuerpflicht ein tiefes Verständnis der deutschen Steuergesetze und entsprechende Sorgfalt bei der Erfassung und Berechnung der steuerlichen Verpflichtungen. Eine fachkundige steuerliche Beratung kann von großem Nutzen sein, um die steueroptimale Gestaltung der eigenen Finanzen zu gewährleisten.

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