Steuerpflicht bei Untervermietung: Was Vermieter wissen müssen
- Untervermietungseinnahmen über 520 Euro jährlich sind steuerpflichtig.
- Plattformen wie Airbnb melden Daten an das Finanzamt.
Untervermietungseinnahmen sind oft steuerpflichtig. Plattformen wie Airbnb melden Daten an das Finanzamt. Ab 520 Euro jährlich müssen Einnahmen in der Steuererklärung angegeben werden. Diese Grenze nennt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine als Richtwert.
Bei dauerhafter Vermietung liegt die Grenze bei 410 Euro. Ab diesem Betrag verlangt das Finanzamt Transparenz. Betriebsausgaben wie anteilige Miete und Nebenkosten können gegengerechnet werden. Entscheidend ist die Absicht, langfristig Überschüsse zu erzielen.
Vermieter eines Zimmers müssen die Gesamtkosten nach Fläche und Nutzung aufteilen. Bei einem 20 m² Zimmer in einer 100 m² Wohnung können 20 Prozent der Wohnkosten angerechnet werden. Gemeinsame Nutzung von Bad erhöht den Anteil.
Digitale Vermietungsplattformen sind verpflichtet, Daten an Finanzbehörden zu übermitteln. Dies gilt bei mehr als 30 Transaktionen oder Einnahmen über 2.000 Euro jährlich. Die Finanzverwaltung verfolgt diese Hinweise, um nicht gemeldete Einkünfte aufzudecken.
Regelmäßige Vermieter sollten Einnahmen und Ausgaben systematisch dokumentieren. Bei Unsicherheiten ist eine steuerliche Beratung ratsam, um haftungsrelevante Fehler zu vermeiden.